Union will Schüler zu Besuch einer KZ-Gedenkstätte verpflichten

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert verpflichtende Besuche von KZ-Gedenkstätten für alle Schüler in Deutschland.

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Konzentrationslager (Archiv)
Konzentrationslager (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag fordert verpflichtende Besuche von KZ-Gedenkstätten für alle Schüler in Deutschland. In einem Bundestagsantrag der CDU/CSU, über den die "Welt" berichtet, wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass alle Schüler in Deutschland "verpflichtend mit ausführlicher Vor- und Nachbereitung mindestens einmal im Laufe ihrer Schulzeit eingebettet in den Unterricht ein ehemaliges Konzentrationslager der NS-Diktatur besucht haben".


Bislang ist der Besuch einer KZ-Gedenkstätte für Schüler einzig in Bayern Pflicht, an Realschulen und Gymnasien. Mehrere Bundesländer empfehlen einen Besuch. Thomas Jarzombek (CDU), bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, sagte der "Welt": "Wir müssen die Erinnerung an die Schrecken der Schoah bei den nachkommenden Generationen wachhalten."

CDU und CSU wollen darüber hinaus den deutsch-israelischen Austausch von Schülern, Auszubildenden und Studenten vertiefen und "Vernetzungsprogramme für das Kennenlernen von gegenwärtigem jüdischem Leben" ausbauen. Die Fraktion fordert in dem Antrag außerdem, dass Hochschulgesetze bundesweit so angepasst werden, "dass Täter nach einer Verurteilung wegen einer Gewalttat oder wegen Drohung mit Gewalt gegenüber Kommilitonen exmatrikuliert werden können". Regelmäßig müsse damit eine vorläufige Suspendierung vom Studium einhergehen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) oder der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ein "gemeinsames Verständnis" zu erreichen. "Wir müssen den Hochschulleitungen beim Kampf gegen Antisemitismus den Rücken stärken", sagte Bildungspolitiker Jarzombek. Wenn Hochschulgesetze eine Exmatrikulation in solchen Fällen aktuell nicht zulassen sollten, seien diese "zügig entsprechend zu ändern".


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