Verkaufsoffene Sonntage - ver.di will von Kompromiss nichts mehr wissen

In Niedersachsen wurden bereits einige Veranstaltungen durch Klage oder deren Androhung verhindert.

von


In Peine wurde bereits ein verkaufsoffener Sonntag aufgegeben. Archivbild
In Peine wurde bereits ein verkaufsoffener Sonntag aufgegeben. Archivbild | Foto: Frederick Becker

Region. Der Streit um das Shoppen am Sonntag geht weiter: In Peine wurde bereits ein für vergangene Woche geplanter verkaufsoffener Sonntag aufgegeben, da die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angekündigt haben soll, gegebenenfalls gegen eine Genehmigung gerichtlich vorzugehen (regionalHeute.de berichtete). In anderen niedersächsischen Städten wurden verkaufsoffene Sonntage wenige Tage vor dem Ereignis gerichtlich gekippt, da ver.di geklagt hatte. Dabei hatte man sich im Juli doch eigentlich auf einen Kompromiss geeinigt.


In einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung vom 22. Juli hatte es geheißen, ein Runder Tisch - an dem auch ver.di gesessen hatte - habe sich darauf geeinigt, dass verkaufsoffene Sonntage ein Instrument gegen die Krise des Einzelhandels sein können. Nach konstruktiver Diskussion hätten sich die Teilnehmer darauf geeinigt, dass ein Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben sein solle, dieser aber deutlich kleiner ausfallen könne als es in der Vergangenheit üblich war.

"ver.di hat Pressemitteilung nicht beanstandet"


Allerdings will die Gewerkschaft davon nichts mehr wissen, spricht von einer missverständlichen Öffentlichkeitsarbeit durch die Niedersächsische Landesregierung. Diese hatte sich über den Vorwurf irritiert gezeigt. "Die Pressemitteilung wurde ver.di vor Veröffentlichung vorgelegt, ver.di hat hierzu auch ein Zitat beigesteuert, eine Beanstandung seitens ver.di gab es nicht“, wird Christoph Ricking, Referent für Öffentlichkeitsarbeit beim Wirtschaftsministerium in der Braunschweiger Zeitung am 22. Juli zitiert.

Die Gewerkschaft untermauert derweil ihre Position in einer Pressemitteilung. Immer mehr Einzelhändler und Kommunen würden sich um zusätzliche sonntägliche Ladenöffnungen bemühen. Das führe zu kommunalen Anfragen an den ver.di-Bezirk, die immer häufiger nicht den rechtlichen Voraussetzungen entsprächen. Die zuständige Gewerkschaftssekretärin Kornelia Jung von ver.di weist auf die gesetzlichen Regelungen hin, die der Einzelhandel und die Kommunen auch in Zeiten der Pandemie zu beachten hätten: "Für eine Ladenöffnung am Sonntag gibt es ein paar Regeln, die auch in Coronazeiten gelten: Es muss einen ausreichend großen und gewichtigen Anlass geben, der eine zusätzliche Ladenöffnung an einem Sonntag erlaubt. Die zuständige Gewerkschaft ver.di ist vor einer Genehmigung durch die Kommune anzuhören." Diese Vorgaben und die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu seien durch die Pandemie nicht aufgehoben.

Örtlich angepasstes Hygienekonzept benötigt


Außerdem gelte die klare Maßgabe, dass sowohl in den Geschäften wie auch bei den Anlässen der Öffnung die geltenden Regeln zum Infektionsschutz zu beachten seien. ver.di hält deswegen jeweils ein örtlich angepasstes Hygienekonzept für angemessen. Auch dies sei keineswegs bei allen Anträgen der Fall. Der ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen sehe die Bemühungen insgesamt kritisch und bezweifele, dass sonntägliche Öffnungen dem Handel zusätzlichen Umsatz bescherten. Sebastian Wertmüller, ver.di Geschäftsführer: "Die Kaufzurückhaltung hat nichts mit mangelnden Öffnungszeiten zu tun, sondern viel mit Unsicherheit und Befürchtungen bei den Kundinnen und Kunden. Da hilft es wenig, den Verkäuferinnen an Sonntagen noch zusätzliche Schichten zuzumuten."


mehr News aus der Region