Vorbereitungen zur Kirchenvorstandswahl haben begonnen


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Wolfenbüttel/Braunschweig. Die heiße Phase der Vorbereitungen zur nächsten Kirchenvorstandswahl hat begonnen. Bis zum 22. Januar konnten in den 329 Gemeinden der Landeskirche Braunschweig Vorschläge für die ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten gemacht werden. Darüber informiert die Landeskirche in ihrer Pressemitteilung.


Knapp 2.000 von ihnen werden am 11. März gewählt. Mehr als 500 weitere werden in der Folge zusätzlich berufen. Pfarrerinnen und Pfarrer sind von Amts wegen Mitglied im Kirchenvorstand. Alle sechs Jahre entscheidet die Kirche in einem ausgeklügelten demokratischen Prozess über die Besetzung ihrer lokalen Leitungsgremien: die Kirchenvorstände. Ihnen kommt eine große Bedeutung zu, weil jede Kirchengemeinde eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Verbunden damit ist ein hohes Maß an Selbstständigkeit, aber auch die Pflicht, sich den Gesetzen gemäß zu organisieren. Die Kirche ist nicht nur eine Glaubensgemeinschaft, sondern auch eine Rechtsgemeinschaft.

Von den rund 335.000 Mitgliedern der Landeskirche Braunschweig können am 11. März 308.000 zur Wahl gehen: alle Kirchenmitglieder, die 14 Jahre und älter sind. Erstmals erhalten diesmal alle Jugendlichen unter 16 Jahren die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Diese Gruppe umfasst etwa 6.000 Personen. Gewählt werden können allerdings erst Kirchenmitglieder ab 18 Jahren.

Mindestens vier Vorstandsmitglieder


In den Kirchengemeinden bis 1.999 Mitgliedern muss es mindestens vier Kirchenvorstandsmitglieder geben: drei gewählte und ein berufenes. Maximal können hier sechs Personen gewählt und zwei berufen werden. Größere Gemeinden können mehr Personen wählen und berufen. Um eine demokratische Wahl zu ermöglichen, muss der Wahlaufsatz mindestens eineinhalb Mal so viele Kandidaten enthalten, wie Kirchenvorsteher zu wählen sind. Nachdem die Vorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten zu den Kirchenvorständen vorliegen, ist es nun die Aufgabe der amtierenden Kirchenvorstände, die Vorschläge zu prüfen und einen Wahlaufsatz aufzustellen. Ab dem 6. Februar erhalten alle 308.000 Wahlberichtigten in der Landeskirche Braunschweig Wahlbenachrichtigungskarten, die sie zur Teilnahme an der Wahl auffordern. Mit diesen Karten können sie auch eine Briefwahl beantragen.

Wahlen in ganz Niedersachsen


Die Kirchenvorstände haben deshalb eine große Bedeutung, weil sie zusammen mit dem Pfarramt die Gemeinde leiten. Sie wirken unter anderem bei Pfarrstellenbesetzungen mit und berufen für bestimmte Arbeitsgebiete ehrenamtlich Mitarbeitende. Außerdem verwalten sie das Vermögen der Gemeinde und haben die Dienstaufsicht über die von der Gemeinde eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konstruktiv und kritisch sollen sie die Kirche vor Ort fördern. Am 11. März werden indessen nicht nur die Kirchenvorstände in der Landeskirche Braunschweig gewählt, sondern in ganz Niedersachsen: auch in der hannoverschen Landeskirche, der Kirche in Oldenburg und der Landeskirche Schaumburg-Lippe sowie der Evangelisch-reformierten Kirche. Vor sechs Jahren lag die Wahlbeteiligung in der Landeskirche Braunschweig mit 22,5 Prozent am höchsten, vier Prozent vor Hannover und acht Prozent vor Oldenburg. Eine Wahlkampagne unter dem Motto „Kirche mit mir“ wirbt für eine Aktivierung der Wahlberechtigten und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. (www.kirchemitmir.de).


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