Hunde-Drama in Brome: Gericht bestätigt Vorgehen des Landkreises

Im Fall der beschlagnahmten Hunde aus Brome hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt, dass die Wegnahme der Tiere rechtmäßig war.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Brome. Der Fall der im November 2025 aus einer Hundehaltung in Brome fortgenommenen Hunde hat nun auch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eine deutliche rechtliche Bewertung erfahren. Mit Beschluss vom 12. Mai hat das Gericht die Beschwerde der Hundehalter im Eilverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. Februar vollständig zurückgewiesen und zugleich bestätigt, dass die Fortnahme der insgesamt 68 Hunde nach vorläufiger Prüfung rechtmäßig war. Das berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.



Bereits unmittelbar nach dem Einsatz hatte der Landkreis Gifhorn erklärt, dass sich die Tiere in einem erheblich unterversorgten und teilweise akut behandlungsbedürftigen Zustand befunden hätten. Die Hunde waren nach der Sicherstellung in Tierheime mehrerer
Bundesländer gebracht worden. Zahlreiche Tiere mussten tierärztlich behandelt werden, einzelne intensivmedizinisch. Das Oberverwaltungsgericht habe nun in außergewöhnlich klarer Form die Einschätzung des Landkreises Gifhorn bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts wurden die Hunde unter „hochgradig tierschutzwidrigen Umständen“ gehalten. In der Entscheidung werden unter anderem fehlendes Wasser und Futter, massive hygienische Mängel, starker Kot- und Urinbefall, zu kleine Unterbringung, fehlende Liegeflächen, Dunkelhaltung einzelner Tiere, Parasitenbefall sowie teilweise stark abgemagerte Hunde beschrieben.


Mildere Maßnahmen nicht ausreichend


Die Richter folgten dabei den Feststellungen der Amtstierärzte sowie der umfangreichen Fotodokumentation der Kontrolle vom 5. November 2025. Die Einlassungen der Halter, wonach Näpfe lediglich zur Reinigung entfernt worden seien oder Hunde nur vorübergehend umgesetzt worden wären, wertete das Gericht als nicht überzeugend. Teilweise bezeichnete das Oberverwaltungsgericht die Argumentation ausdrücklich als „Schutzbehauptung“. Das Gericht betonte zudem die besondere Bedeutung des Tierschutzes unter Hinweis auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Mildere Maßnahmen als die sofortige Fortnahme aller Hunde seien angesichts der festgestellten Zustände nicht ausreichend gewesen.


Mit dem Beschluss ist das Eilverfahren abgeschlossen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig läuft weiterhin. Unabhängig davon stelle die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bereits jetzt eine deutliche Bestätigung der Arbeit des Veterinäramtes des Landkreises Gifhorn dar, wie es in der Pressemitteilung heißt. Der Landkreis Gifhorn hatte bereits unmittelbar nach dem Einsatz erklärt, dass die behördliche und strafrechtliche Aufarbeitung des Falles noch Monate in Anspruch nehmen werde.

Vermittlung jetzt möglich


Auch wegen der jetzt vorliegenden Beschlüsse können die Hunde schrittweise über die beteiligten Tierheime an geeignete Interessenten rechtssicher vermittelt werden. Personen mit ernsthaftem Interesse an der Aufnahme eines der Hunde können sich an den Landkreis Gifhorn wenden unter der E-Mail-Adresse tierschutz-fall@landkreis-gifhorn.de.

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