Wärmepumpe ab 2026? Die Wahrheit über das Heizungsgesetz

Um das sogenannte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gab es seit jeher viel Streit und Mythen. Wir klären dazu noch einmal auf.

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Wärmepumpe (Archiv)
Wärmepumpe (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Energiewende war Anfang des Jahres 2024 in aller Munde, denn das Heizen und ein ganz bestimmtes Gesetz spielten dabei eine zentrale Rolle. Genauer gesagt, das "Gebäude-Energie-Gesetz", kurz GEG. Viele Gerüchte um eine mögliche Wärmepumpen-Pflicht ab 2026 verunsichern immer noch Eigenheimbesitzer. Doch was ist dran an den verschiedenen Meldungen und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung wirklich? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, was Sie jetzt wissen müssen, um bestens vorbereitet zu sein.



Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet, ist das Kernstück der deutschen Wärmewende. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen deutlich zu erhöhen. Ursprünglich war geplant, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Bestandsgebäude, besonders ältere, gibt es jedoch Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen.

Erstmal keine generelle Wärmepumpen-Pflicht ab 2026


Für Bestandsgebäude tritt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizen nicht sofort in Kraft, sondern ist eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das bedeutet konkret:

- In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sind die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis zum Jahr 2026 vorzulegen. Erst nachdem dieser Plan veröffentlicht wurde, beginnt für die Hauseigentümer in diesen Gebieten die Pflicht, die 65-Prozent-Regel beim Einbau einer neuen Heizung einzuhalten.

- Für kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verschiebt sich diese Frist etwas: Sie haben bis zum Jahr 2028 Zeit, ihre Wärmeplanung zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Auch hier greift die Pflicht für Bestandsgebäude erst nach der Vorlage des Wärmeplans.

Welche Alternativen gibt es zur Wärmepumpe?


Eigenheimbesitzer haben verschiedene Optionen, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen:


- Wärmepumpen: Sie nutzen Umweltwärme (Luft, Erdreich, Grundwasser) und sind eine effiziente Lösung.

- Solarthermie: Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung.

- Biomasseheizungen: Holzpellet- oder Hackschnitzelheizungen, die nachhaltig erzeugte Biomasse verbrennen.

- Anschluss an ein Wärmenetz: Wenn verfügbar, ist dies eine einfache und zukunftssichere Lösung.

- Hybridheizungen: Eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energieträgern, z.B. Gasheizung mit Solarthermie.

- "H2-Ready"-Gasheizungen: Gasheizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind, sofern ein Wasserstoffnetz in Aussicht steht.

Symbolbild
Symbolbild Foto: pixabay



Fördermöglichkeiten unbedingt nutzen


Der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wird vom Staat gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Es lohnt sich, die aktuellen Förderbedingungen genau zu prüfen, da diese sich regelmäßig ändern können. Informieren Sie sich dazu auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).