Wahlwiederholung in Niedersachsen? Prüfungsausschuss tagt

Insgesamt 22 Wahleinsprüche liegen vor - doch nur einer sorgt für Aufsehen.

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Der Plenarsaal im Niedersächsischen Landtag in der vergangenen Legislaturperiode.
Der Plenarsaal im Niedersächsischen Landtag in der vergangenen Legislaturperiode. | Foto: Werner Heise

Niedersachsen. Muss die Landtagswahl in Niedersachsen wiederholt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Wahlprüfungsausschuss, der laut Information der AfD-Landtagsfraktion am heutigen Freitag erstmals zusammenkam.



Am 9. Oktober 2022 haben die Niedersachsen einen neuen Landtag gewählt, doch das Ergebnis wurde mehrfach angefochten. Insgesamt 22 Wahleinsprüche sind gegen die Wahl an sich oder deren Ergebnis beim Wahlprüfungsausschuss des Landtages eingegangen. An sich kein ungewöhnlicher Vorgang, wie der Vergleich zu vergangenen Wahlen zeigt. Ein Einspruch erfährt jedoch besondere mediale Aufmerksamkeit.

Einspruch gegen die AfD


Aus den Reihen der an der 5-Prozent-Hürde gescheiterten und somit nicht mehr im Landtag vertretenen FDP richtet sich ein Einspruch gegen die Wahlzulassung der AfD. Der Rechtsanwalt und ehemalige FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Marco Genthe beklagt gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Mitarbeiter der FDP-Landtagsfraktion Alexander Grafe, dass die AfD Plätze auf ihrer Landeswahlliste gegen Zahlung eines Betrages in eine sogenannte "Kriegskasse" verkauft haben soll. Dabei beziehen sie sich auf Aussagen des ehemaligen AfD-Mitgliedes Christopher Emden, die dieser in einem Interview mit dem ZDF getätigt hatte. Des Weiteren führen Genthe und Grafe an, dass die AfD Formfehler bei der Listenaufstellung begangen haben soll. Mehr darüber lesen Sie unserer vorangegangenen Berichterstattung zum Thema "Noch lange nicht vom Tisch: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?".

Die AfD in Niedersachsen steht dem Wahleinspruch nach wie vor gelassen gegenüber. In einem Pressestatement teilt deren Fraktionsvorsitzender im Niedersächsischen Landtag, Stefan Marzischewski, mit: "Nach der heutigen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses sehe ich allen weiteren Terminen mit größter Gelassenheit entgegen. Als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses kenne ich die Stellungnahmen der Landeswahlleiterin und des Innenministeriums. Ich teile ihre Einschätzungen vollumfänglich." Weiterhin teilt Marzischewski gegen den Einspruchsführer Genthe aus. "Während der Ex-FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner Leiter der Bundesautobahngesellschaft werden soll, hat Genthe augenscheinlich keinen gut dotierten Versorgungsposten erhalten. Also klammert er sich an die Scheinhoffnung, er könne Neuwahlen erzwingen. Das ist schon fast bemitleidenswert", lässt sich Marzischewski in dem Pressestatement seiner Fraktion zitieren.

So oder so wird am Ende vermutlich geklagt


Bis zu einer Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses könnten noch Monate vergehen, wie deren Vorsitzender André Bock (CDU) im Februar gegenüber regionalHeute.de sagte. Am Ende werde eine Empfehlung ausgesprochen, über die die Landtagsabgeordneten dann im Plenum beraten müssen. Es ist davon auszugehen, dass egal wie das Ergebnis dann ausfällt, Klage dagegen erhoben wird. Die nächste reguläre Wahl des Niedersächsischen Landtages steht im Herbst 2027 an.


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