Was ändert sich 2016?

von Robert Braumann


Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger der Region betreffen. Ob höheres Briefporto, Termingarantie bei Fachärzten oder Erhöhungen beim Wohngeld – regionalHeute.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert.
Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger der Region betreffen. Ob höheres Briefporto, Termingarantie bei Fachärzten oder Erhöhungen beim Wohngeld – regionalHeute.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert. | Foto: Sina Rühland



Region. Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger der Region betreffen. Ob höheres Briefporto, Termingarantie bei Fachärzten oder Erhöhungen beim Wohngeld – regionalHeute.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert.

Am 1. Januar 2016 tritt ein neues Wohngeldgesetz mit erheblichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Erstmals seit dem Jahr 2009 werden die Miet- und Einkommensgrenzen an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Für Braunschweig bedeutet dies eine Erhöhung der zuschussfähigen Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen um etwa 20 Prozent. Der monatliche Wohngeldbetrag für einen Haushalt in Braunschweig wird im Durchschnitt um zirka 70 Prozent ansteigen.

Flüchtlinge bleiben dauerhaft in Braunschweig


Ab  Januar werden 437 Flüchtlinge in Braunschweig dauerhaft untergebracht. Im Laufe des Jahres wird sich die Anzahl vermutlich verdoppeln. Durch die Landesaufnahmebehörde, hatte die Stadt bisher nur einen sehr geringen Teil an Menschen dauerhaft untergebracht, das ändert sich im kommenden Jahr. 16 dezentrale Standorte sind geplant.

Wer mit dem Bus und der Bahn fährt...


Die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) hebt mit Beginn des kommenden Jahres die Fahrpreise an. Ein Einzelfahrschein der Preisstufe 1 (für eine Zone, wie zum Beispiel die Stadt Wolfenbüttel) soll künftig 2,60 Euro (heute: 2,50 Euro) kosten. Der Einzelfahrschein der Preisstufe 4 (gesamtes Verbundgebiet) kostet künftig 8,60 Euro (heute: 8,40 Euro). Wesentlicher Grund für die Tarifanpassung sind gestiegene Personal- und Betriebskosten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), teilte die Verkehrs GmbH mit.

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RegionalHeute.de Bus. Foto: Max Förster



Zum 07. Januar 2016 gibt es für Busse und Bahnen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine Änderung in der Linienbezeichnung, Anpassungen von Fahrzeiten auf einigen Linien, Umbenennungen von Haltestellen und Änderungen im Spät- und Nachtverkehr, der nach einem Ratsbeschluss auch im kommenden Jahr an den Wochenenden angeboten wird. Mehr dazu hier.

Neue Hundemarken in Wolfenbüttel


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Hundesteuermarke. Foto: Stadt Wolfenbüttel



Ab 2016 gibt es in Wolfenbüttel neue Hundemarken. Die neue Marke wird rund und silbermatt sein und wird zudem in grüner Farbe das Stadtwappen widerspiegeln. Wie die Abteilung Steuern und Gebühren der Stadtverwaltung mitteilt, werden die neuen Marken mit den entsprechenden Bescheiden automatisch an die gemeldeten Hundebesitzer geschickt.

Marktgebühren steigen


Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat beschlossen, die Marktgebühren für den Wochenmarkt ab 2016 auf 1,16 Euro pro Tag und pro Quadratmeter des Verkaufsstandes zu erhöhen. In diesem Jahr kostete ein Quadratmeter den Markthändlern noch 1,07 Euro pro Tag.

Der Friedhof der Zukunft?


Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Diese ermöglicht nun auch, dass die Installation von QR-Codes auf Grabsteinen beantragt werden kann.

Parken wird teurer


In Wolfenbüttel wurde die Erhöhung der Parkgebühren von den bisherigen 50 Cent je Stunde auf einen Euro beschlossen. Auch die gebührenpflichtige Parkzeit wird sich verlängern. Diese soll von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 16 Uhr festgesetzt werden.

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Das Parken wird teurer. Foto: Jan Borner


Das Briefporto steigt


die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel den regulären Preis für Standardbriefe. So darf ab Januar 70 Cent für die Marke bezahlt werden. Außerdem werden auch Maxibrief national, Einschreiben und einige Sendungen ins Ausland mehr kosten.

Garantiert einen Termin beim Facharzt erhalten


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Stethoskop. Symbolfoto: Max Förster Foto: Max Förster



Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben nach einem neuen Gesetz ab 2016 einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Bei Problemen sollen ab dem 23. Januar neue Servicestellen helfen können, die sicherstellen will, dass Patienten innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt erhalten. Die Wartezeit darf insgesamt vier Wochen nicht überschreiten. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss die Servicestelle dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus ermöglichen.

Rauchmelder sind Pflicht


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Rauchmelder. Symbolfoto: Anke Donner Foto: Anke Donner



Rauchmelder können Leben retten – die kleinen Geräte haben bislang dazu beigetragen, die Zahl der Brandtoten in Deutschland zu reduzieren. Aus diesem Grund gilt ab 2016 die generelle Einbaupflicht. In Niedersachsen läuft am 31. Dezember die Frist zur Nachrüstung von Bestandsbauten ab, so dass dort dann wie in den meisten anderen Bundesländern  jedes Gebäude die kleinen Warngeräte an den Zimmerdecken haben sollte.

Steuer-ID für Kindergeld


Um Doppelzahlungen vorzubeugen, müssen Eltern ab dem 1. Januar 2016 ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Familienkasse schriftlich mitteilen, wenn sie ein Anrecht auf Kindergeld haben wollen. Die neue Regelung betrifft sowohl Eltern, die einen Neuantrag stellen, als auch Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. Der Familienkasse muss dabei die Steuer-ID der Eltern und die des Kindes schriftlich mitgeteilt werden –E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Mit der neuen Regelung will die Bundesagentur für Arbeit das doppelte Auszahlen des Kindergeldes verhindern. Angst haben muss aber keiner, denn das Kindergeld wird zunächst weiter ausgezahlt, auch wenn Eltern ihre Steuer-ID nicht bis zum 1. Januar an die Familienkasse geschickt haben. Jedoch muss die Nummer im Laufe des Jahres nachgereicht werden. Zu finden ist die ID im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, im Einkommensteuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Wer seine Steuer-ID oder die seines Kindes nicht kennt, kann sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.


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