Wenn der Rauchmelder grundlos piept: Wer zahlt für Fehlalarme?

regionalHeute.de fragte bei einer Stadt, die eine Berufsfeuerwehr unterhält und einer Kommune mit Freiwilliger Feuerwehr nach, wie die Sache geregelt wird.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Region. Man liest es immer wieder: Aufmerksame Nachbarn hören einen Rauchmelder piepen, die Feuerwehr tritt auf den Plan, kann aber vor Ort nichts Verdächtiges feststellen. Also alles in bester Ordnung. Nun stellt sich aber die Frage: Wer trägt die Kosten, die bei dem Einsatz entstanden sind? regionalHeute.de fragte bei einer Stadt, die eine Berufsfeuerwehr unterhält (Braunschweig) und einer Kommune mit Freiwilliger Feuerwehr (Wolfenbüttel) nach, wie die Sache geregelt wird.


Die gute Nachricht: Privatpersonen müssen in der Regel nicht befürchten, auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben. "Das Niedersächsische Brandschutzgesetz legt im § 29 fest, dass Brandeinsätze grundsätzlich unentgeltlich sind. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor Kosten nicht trauen, die Feuerwehr zu rufen oder dies erst mit Zeitverzug tun und es so zu einer Schadensausweitung kommt. Dies gilt auch für Einsätze durch ausgelöste Heimrauchmelder", berichtet Shirin Schönberg aus dem Referat Kommunikation der Stadt Braunschweig.

Es gibt Ausnahmen


Auch Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel verweist auf das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Dieses sieht allerdings auch Ausnahmen von der genannten Regel vor. So müssen Betreiber von professionellen Brandmeldeanlagen damit rechnen, für Einsätze, die durch das Auslösen einer Brandmeldeanlage verursacht wurden, ohne dass ein Brand vorgelegen hat, zur Kasse gebeten zu werden. Auch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln können Rechnungen gestellt werden.

Keine unmittelbaren Kosten


Doch was kostet so ein Einsatz überhaupt? Auf diese Frage lässt sich keine eindeutige Antwort finden. Für die Berufsfeuerwehr Braunschweig schreibt Shirin Schönberg: "Würde es sich um einen kostenpflichtigen Einsatz handeln, würden auf Basis der aktuellen Kosten- und Gebührensatzung der Feuerwehr Braunschweig für einen halbstündigen Einsatz des Löschzuges rund 900 Euro berechnet werden. Allerdings entstehen der Stadt keine unmittelbaren Kosten in dieser Höhe, weil Material und Personal ohnehin vorgehalten werden." Generell sei die Feuerwehr eine Einrichtung der Stadt Braunschweig und werde über Steuermittel finanziert.

Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wolfenbüttel gibt es keine Zahlen. Hier muss berücksichtigt werden, dass Entschädigungszahlungen für von der Arbeit freigestellte Einsatzkräfte eine Rolle spielen können. "Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da es von diversen Faktoren wie der Anzahl der Personen, welche Personen und wann der Einsatz ist, abhängig ist", so Thorsten Raedlein. Es könne auch keine Kostenspanne oder einen Mindestwert, der sich je nach Lage erhöht, benannt werden. Außerdem zu bedenken sei: Die Kosten für die Fahrzeuge seien ab Kauf so oder so da, ob sie nun eingesetzt würden oder nicht.

Zahl der Einsätze gestiegen


Doch wie häufig passiert es, dass es zu Fehlalarmen mit entsprechendem Einsatz kommt? "Im Jahr 2021 gab es zirka 250 Einsätze mit der Bemerkung `ausgelöster´ Warnmelder", berichtet Shirin Schönberg für die Stadt Braunschweig. In Wolfenbüttel werde keine unterscheidende Statistik geführt, teilt Thorsten Raedlein mit. Seit der Rauchmelderpflicht seien die Einsätze im Jahr aber deutlich angestiegen.


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