Wird kleinen Vereinen die Teilnahme am Tag der Niedersachsen erschwert?

Aussteller auf den Meilen beim Landesfest in Braunschweig müssen gewisse Auflagen zur Sicherheit erfüllen – sind die etwa zu hoch?

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Braunschweig ist Gastgeber für den Tag der Niedersachsen.
Braunschweig ist Gastgeber für den Tag der Niedersachsen. | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Der Tag der Niedersachsen vom 12. bis 14. Juni in Braunschweig, er ist einer der absoluten Höhepunkte im Veranstaltungskalender der gesamten Region. Und er bietet Vereinen aus dem gesamten Bundesland die Chance, sich auf einer der sogenannten Meilen in der Braunschweiger Innenstadt zu präsentieren. Dabei seien die Hürden aber so hoch, dass kleine Vereine ausgeschlossen würden – so lautet zumindest die Kritik eines Lesers von regionalHeute.de.



"Was bringt uns das, dass dieses Event nach Braunschweig kommt, wenn ansässigen Vereinen es so schwer gemacht wird, daran teilzunehmen?", fragt der Leser und meint, die Sicherheitsauflagen seien derart hoch, dass sie nicht finanzierbar seien. Außerdem behauptet er, dass diese Auflagen bei vorherigen Tagen der Niedersachsen – zuletzt war das Event in Osnabrück (2025) und Hannover (2022) – nicht so hoch gewesen seien.

Sicherheitskonzept für den Tag der Niedersachsen in Braunschweig


Wird also kleinen Vereinen aus der Region die Teilnahme am Tag der Niedersachsen in Braunschweig unnötig erschwert? Auf Anfrage von regionalHeute.de erklärt Stephanie Horn vom Veranstalter, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH: "Wir erstellen in Zusammenarbeit mit Experten nach den aktuellen behördlichen Anforderungen ein umfangreiches Sicherheitskonzept für das Landesfest. Dieses wird mit der Polizei, der Feuerwehr, den zuständigen Fachbereichen der Stadt Braunschweig und dem Land Niedersachsen abgestimmt."

Das Sicherheitskonzept für den gesamten Tag der Niedersachsen berücksichtige aktuelle Sicherheitsstandards und umfasse umfangreiche Maßnahmen, um flexibel auf unterschiedliche Gefahrensituationen reagieren zu können. Ziel sei es, die Sicherheit der Besucher und aller Mitwirkenden bestmöglich zu gewährleisten. Details zu den Vorkehrungen nennt der Veranstalter aber aus sicherheitstechnischen Gründen nicht.

Gleiche Vorgaben galten schon bei vorherigen Festen


Neben dem Veranstalter, der für die Gesamtsicherheit des Tags der Niedersachsen zuständig ist, sind aber auch die Standbetreiber in der Pflicht, die Sicherheit ihres jeweiligen Standes zu gewährleisten. Dabei handele es sich laut Stephanie Horn um die Umsetzung landesgesetzlicher Vorgaben zur Standsicherheit sogenannter fliegender Bauten (dazu zählen beispielsweise Zelte, Container oder Großbildleinwände). "Diese legen weder wir als Veranstalter noch die Stadt fest, sondern der Nachweis der Standsicherheit ist in der niedersächsischen Bauordnung geregelt. Es handelt sich also um allgemeingültige Vorgaben, die bei Veranstaltungen und auch in bisherigen Ausrichterstädten Geltung hatten", betont Horn. Die Hürden für die Teilnahme am Tag der Niedersachsen sind in Braunschweig also nicht höher als bei den vorherigen Veranstaltungsorten und basieren auf Vorgaben des Landes.

Die Stände müssen sicher sein, auch wenn ein kräftiger Wind weht – das ist zum Beispiel eine Voraussetzung. Horn erklärt: "Die konkreten Anforderungen an die Standsicherheit hängen zum Beispiel von möglichen Windverhältnissen und den Herstellerangaben zur Windlast ab. Auf dieser Grundlage sind fachlich fundierte Vorgaben definiert, wie zum Beispiel eine ausreichende Ballastierung oder der Einsatz von Anti-Rutschmatten." Das Stadtmarketing hat dazu Leitfäden entwickelt, um die Standbetreiber zu unterstützen, und bietet geprüfte Alternativen an.