Achtung Wildwechsel: Ab September ist wieder mit erhöhtem Wildwechsel zu rechnen




Wildunfälle – ein seltenes Phänomen? Weit gefehlt. Durchschnittlich wird in Deutschland jedes fünfte Reh (18,6 Prozent) auf der Straße „erlegt“. Das geht aus der aktuellen  Wildunfall-Statistik des Deutschen Jagdschutzverbandes hervor. Im vergangenen Jagdjahr verendeten auf deutschen Straßen mehr als 200.000 Stück Rehwild nach Kollisionen mit Fahrzeugen. Zudem bezahlten rund 3.400 Wildschweine den Versuch, Landstraßen und Autobahnen zu überqueren, mit dem Leben. Die Unfallfolgen sind für Autofahrer nicht minder schwer: Ein Zusammenstoß mit einem 80 Kilogramm schweren Wildschwein bei Tempo 50 bedeutet ein Aufprallgewicht von etwa zwei Tonnen.

Die meisten Wildunfälle passieren morgens zwischen fünf und acht Uhr und am Abend zwischen fünf Uhr und Mitternacht, das haben die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden. Wegen der geringen Verkehrsstärken ist aber vor allem die Zeit zwischen ein und vier Uhr früh ziemlich gefährlich. Besonders im Mai sowie Oktober und November mehren sich die Unfälle. „Vorsicht ist aber das ganze Jahr hindurch geboten“, rät Melanie Mayr von der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, „wer durch Waldgebiet fährt, sollte besonders aufmerksam sein.“ Kommt es trotz aller Vorsicht dennoch zu einer Kollision, wissen die meisten Autofahrer nicht, wie sie sich verhalten sollen. Mayr weiß: „Egal, ob das Tier tot, verletzt oder in den Wald geflüchtet ist: Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei!“ Das Gleiche gilt auch, wenn der Autofahrer dem Wild nur ausgewichen ist und es dabei zu einem Unfall gekommen ist. Die Polizei informiert die Forstdienststelle, die sich um das Tier kümmert. „Und das amtliche Unfallprotokoll sowie die sogenannte Wildbescheinigung sind ein wichtiger Nachweis für die Versicherung. Ebenso empfiehlt es sich, für die Versicherung Fotos von der Unfallstelle zu machen.

Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen einer Teilkaskoversicherung versichert. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Bei der Öffentlichen sind übrigens nicht nur Zusammenstöße mit Haarwild, wie Rehe und Wildschweine, versichert, sondern auch Unfälle mit Tieren aller Art, wie zum Beispiel Hunde oder Rinder.

Es sollte nicht versucht werden, dem Tier auszuweichen. Riskante Ausweichmanöver sind nämlich nicht automatisch durch die Teilkasko gedeckt. Letztlich muss der Autofahrer der Versicherung beweisen, dass er wegen eines Tieres in den Graben gefahren ist. Melanie Mayr: “Solche Beweisführungen sind oft schwierig. Klar im Vorteil ist der Vollkaskoversicherte. Die Vollkasko zahlt auch für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, egal ob der Schaden durch Kollision oder ein Ausweichmanöver verursacht wurde.“ Schäden Dritter, die auf ein Ausweichmanöver zurückzuführen sind, ersetzt übrigens in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung.


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