Andretta: "Bessere Forschungsförderung und Promotionsrecht für Fachhochschulen"


| Foto: spd-fraktion-niedersachsen.de)



Anlässlich der heutigen Verkündung des Starts des neuen Förderprogramms „Forschungsprofessuren an Fachhochschulen“ durch Ministerin Wanka erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Gabriele Andretta:

„Die SPD Landtagsfraktion begrüßt die Einrichtung von Forschungsprofessuren an Fachhochschulen als einen ersten Schritt zur Stärkung der Forschung an Fachhochschulen. Weitere Schritte müssen folgen. Fachhochschulen müssen gleiche Chancen auf staatliche Forschungsförderung erhalten, die Forschungsmittel erhöht und forschungsstarken Fachhochschulen muss das Promotionsrecht zuerkannt werden.

Forschung gehört neben der Lehre zu den Kernaufgaben der Fachhochschulen (§3 Abs. 4 NHG). Sie schaffen durch praxisnahe und anwendungsorientierte Forschung in Kooperation mit Unternehmen die Grundlage für Innovation und Wachstum in den Regionen. Die Forschung an Fachhochschulen findet jedoch unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen statt: hohes Lehrdeputat, fehlender wissenschaftlicher Mittelbau, geringe Forschungsgrundmittel. 94 % der öffentlichen Drittmitteleinnahmen kommen den Universitäten zugute, nur  6Prozent erhalten die Fachhochschulen.  Die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschulen ist ein wichtiger Innovationsmotor für Niedersachsens Wirtschaft. Um das Potential der Fachhochschulen zukünftig besser auszuschöpfen, muss die Forschung gestärkt werden. Dazu gehört neben den Forschungsprofessuren ein verbesserter  Zugang zur staatlichen Forschungsförderung. Weniger als ein Prozent der Forschungsmittel der Fachhochschulen kommt derzeit von der DFG. Notwendig ist auch  eine stärkere Flexibilisierung der Höhe individueller Lehrdeputate, um Professuren während der Forschungsphase zu entlasten.  Mittelfristig ist anzustreben, dass auch die Fachhochschulen über die Grundfinanzierung eine Mindestausstattung für die Forschung erhalten. Zurzeit wird Forschung an Fachhochschulen fast ausschließlich aus Drittmitteln finanziert.

Die strikte Unterscheidung zwischen forschungsstarken Universitäten und lehrorientierten Fachhochschulen ist nicht mehr zeitgemäß. Fachhochschulen müssen  die Chance bekommen, eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Zur Verbesserung der Promotionsperspektiven von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen sind Universitäten zur Kooperation mit Fachhochschulen zwar verpflichtet, Instrumente zur Durchsetzung der Kooperationspflicht gibt es aber bislang nicht.  Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, Kooperationsplattformen zwischen Fachhochschulen und Universitäten einzurichten, sind gut gemeint, aber nicht ausreichend. Trotz der im Zuge von Bologna erfolgten Gleichstellung der Masterabschlüsse werden in der Praxis Fachschulabsolventen bei der Zulassung zu einer Promotion immer noch diskriminiert. Deshalb muss es in Zukunft  möglich sein, für ausgewiesene forschungsstarke  Fachbereiche an Fachhochschulen das Promotionsrecht zu erteilen.“


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