Antrag von Landes-CDU und Landes-FDP: Erhalt von Fördergeldern für ÖPNV und kommunale Verkehrswege


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Niedersachsens Kommunen sollen auch über 2013 hinaus Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe vom Bund für den Ausbau und Erhalt ihrer Verkehrsinfrastruktur erhalten. Das fordert ein Entschließungsantrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen, dem der Wirtschaftsausschuss des Landtags in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat.

„Wir wollen, dass die Förderempfänger ihre Projekte im kommunalen Straßenbau und im ÖPNV weiterhin verlässlich planen können“, sagte der wirtschaftpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ernst-August Hoppenbrock.

Hintergrund des Antrags ist das Auslaufen der Zweckbindung von Fördermitteln des Bundes im so genannten Entflechtungsgesetz im Jahr 2013. Die Länder erhalten bisher vom Bund einen jährlichen Betrag von 1,3 Milliarden Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. „Der Anteil des Landes Niedersachsen beträgt dabei mehr als 120 Millionen Euro. Hierfür werden etwa Ortsdurchfahrten und verschiedenste Projekte in der ÖPNV-Infrastruktur umgesetzt“, erklärte Hoppenbrock.

Auch nach dem Wegfall der so genannten gruppenspezifischen Zweckbindung ab dem Jahr 2014 müssten genügend Fördermittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen, wie der CDU-Wirtschaftspolitiker verdeutlichte. „Wir wollen die vorhandenen Mittel für Kommunen sichern. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kommunaler Verkehrswege ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit eines Flächenlandes wie Niedersachsen.“ Daher sei es erforderlich, auf Landesebene weiter für die Mittelbindung einzutreten, sagte Hoppenbrock abschließend.


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