Aufgepasst: Sperrungen im Rahmen der Schlossplatzumgestaltung


Der am 19. Oktober 2016 im Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossene Siegerentwurf des Landschaftsarchitekturbüros Mann aus Fulda, zur Umgestaltung des Schlossplatzes, wird nun umgesetzt. Foto: Stadt Wolfenbüttel
Der am 19. Oktober 2016 im Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossene Siegerentwurf des Landschaftsarchitekturbüros Mann aus Fulda, zur Umgestaltung des Schlossplatzes, wird nun umgesetzt. Foto: Stadt Wolfenbüttel | Foto: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Ab heute werden im Rahmen der Umgestaltung des Schlossplatzes folgende Flächen gesperrt: Der „Kleine Schlossplatz“ (Stichweg vom Zeughaus in Richtung Löwenstraße/Fußgängerzone) inklusive der dortigen Parkplätze und ein Teil des Schlossplatzes (Innenraum). Das teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.


Im Zuge des Vergabeverfahrens kam es zu Verzögerung, die zu einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns geführt hat. Die Bauarbeiten können nun beginnen, vorausgesetzt die Witterungsverhältnisse lassen es zu.

Ab 26. Februar 2018 beginnt die beauftragte Baufirma mit der Baustelleneinrichtung, ab dem 1. März 2018 geht es dann richtig los. So werden sich die Arbeiten in den kommenden Wochen erst auf Nebenflächen konzentrieren und die Hauptverkehrsstraßen können weiter genutzt werden. Gesperrt wird ab Montag, 26. Februar, der „Kleine Schlossplatz“ (Stichweg vom Zeughaus in Richtung Löwenstraße/Fußgängerzone) inklusive der dortigen Parkplätze und ein Teil des Schlossplatzes (Innenraum) zur Aufstellung von Containern sowie zur Nutzung als Lagerfläche. Die Zufahrt zu den verbliebenen Parkplätzen auf dem Schlossplatz bleibt unverändert bestehen.

Fertigstellung zweites Quartal 2019


Die Arbeiten erfolgen in mehreren Abschnitten und sollen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 beendet sein. Wie bereits mehrfach dargestellt, wird im Verlauf der Bauarbeiten für den Schlossplatz auch der östliche Abschnitt der Dr.-Heinrich-Jasper-Straße bis zur Einmündung des Kreuzungsbereiches Friedrich-Ebert-Straße mit ausgebaut. Hier erfolgt keine wesentliche gestalterische Änderung, sondern ein grundhafter Ausbau.


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