Beschlossen: Sozialticket geht ab Sommer 2018 in Pilotphase

von Marian Hackert


Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz haben ab Sommer 2018 die Möglichkeit mit einem Sozialticket kostengünstig den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Foto: Anke Donner
Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz haben ab Sommer 2018 die Möglichkeit mit einem Sozialticket kostengünstig den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke donner

Wolfenbüttel. Das im Vorfeld viel diskutierte Sozialticket ist beschlossene Sache. Dies entschied der Kreistag einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Ab Sommer 2018 wird eine entsprechende Monatskarte in Höhe von 25 Euro für Einwohner mit niedrigem Einkommen angeboten. Das Sozialticket ist als einjährige Pilotphase geplant.


Seit acht Jahren machen sich die Frauen der Erwerbsloseninitiative Lichtblick für eine kostengünstige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel stark. Nun beschloss der Kreistag die Einführung eines Sozialtickets, mit dem einkommensschwache Einwohner zu vergünstigten Konditionen die Busse im Landkreis Wolfenbüttel nutzen können. So soll das Ticket für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Die Eingrenzung auf diese Personengruppe erfolgte, da eine generelle Ausgabe an Personen mit niedrigem Einkommen ohne aufwendige Prüfung der Bedürftigkeit nicht umzusetzen wäre, erklärte Landrätin Christiana Steinbrügge.

Zwei Varianten stehen zur Wahl


Das Ticket soll laut Beschlussvorlage 25 Euro kosten. Für die Kostenkalkulation wurde von Seiten der Verwaltung von 2.000 Nutzern ausgegangen. Mit dem Ticket können die Nutzer die jeweilige (Samt-)Gemeinde mit Verwaltungssitz und die Kreisstadt erreichen. Die Art und Weise der Ausgabe ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Dies ist auch der Grund, warum das Ticket erst im kommenden Sommer eingeführt werden soll. Derzeit stünden zwei Varianten zur Wahl. So könnte die Ausgabe bei den Verkehrsunternehmen gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises und eines Identitätsnachweises mit Lichtbild erfolgen. Die Ausgabestellen müssten in diesem Fall einheitlich dokumentieren, an wen und für welche Preisstufe eine Monatskarte ausgegeben wurde, damit verlässliche Daten zur Inanspruchnahme sowie für die Kostenerstattung an den Regionalverband durch den Landkreis Wolfenbüttel vorliegen. Inwieweit die Verkehrsunternehmen dazu bereit wären, sei noch zu klären, heißt es in der Beschlussvorlage.

Mobilticket für alle bleibt Thema


Die zweite Variante sieht die Installation von Kartendruckern beim Landkreis und beim Jobcenter vor, so dass die Ausgabe beim Landkreis beziehungsweise Jobcenter erfolgen kann. Die Dokumentation der erforderlichen Daten könnte einheitlich erfolgen. Zusätzlich könnten die Leistungsberechtigten zu ihrem Nutzungsverhalten gezielt befragt werden, so dass Erkenntnisse für die Zukunft gewonnen würden. Diese wären auch gegenüber der Stiftung Zukunftsfonds Asse für eine mögliche Projekt-Förderung oder für die spätere Einführung eines Mobiltickets wichtig.Bei dieser Variante entstünde beim Landkreis ein höherer zusätzlicher Personal- und Verwaltungsaufwand. Kartendrucker einschließlich notwendiger Software müssten angeschafft, die Dokumentation notwendiger Daten durchgeführt und Kassen eingerichtet werden.

Unabhängig davon, ob die erste oder zweite Variante bevorzugt wird, müssen weitere Gespräche mit dem Regionalverband geführt werden, der sich wiederum mit dem Verkehrsverbund Region Braunschweig beziehungsweise mit den verschiedenen Verkehrsunternehmen abstimmen müsse. Für die Aufnahme entsprechender Gespräche wurde Landrätin Steinbrügge nun vom Kreistag beauftragt. Was die spätere Einführung eines Mobiltickets betrifft, welches einen kostengünstigen Personennahverkehr für alle Einwohner ermöglichen würde, zeigte sich die Landrätin zuversichtlich: "Da bleiben wir natürlich am Ball."

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