Briefwahl ist ab sofort möglich


Das Briefwahlbüro im Wolfenbütteler Rathaus ist ab sofort geöffnet. Foto: Stadt Wolfenbüttel
Das Briefwahlbüro im Wolfenbütteler Rathaus ist ab sofort geöffnet. Foto: Stadt Wolfenbüttel | Foto: Stadt Wolfenbüttel



Wolfenbüttel. Ab sofort hat das Briefwahlbüro im Wolfenbütteler Ratssaal geöffnet. Dort können, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 11. September 2016 beantragt werden. Das geht aus einem Bericht der Stadt Wolfenbüttel hervor.

Das Briefwahlbüro der Stadt Wolfenbüttel hat Montag und Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 15 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Stimmen direkt vor Ort im Briefwahlbüro abzugeben oder die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen beziehungsweise sich zuschicken zu lassen. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Stimmzetteln kann es gegebenenfalls zu Wartezeiten im Briefwahlbüro kommen.

Wer darf wählen?


Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1, Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist und seinen Wohnsitz seit drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Stadt beziehungsweise Ortsteil) hat. Darüber hinaus dürfen nur diejenigen Personen wählen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines und Ausstellung von Briefwahlunterlagen können persönlich im Briefwahlbüro, schriftlich bei der Stadt Wolfenbüttel, Wahldienststelle, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel, per Telefax unter 05331 86-7718, im Internet unter www.wahlschein.de/3158037 oder per E-Mail unter briefwahl@wolfenbuettel.de gestellt werden.

Das ist zu beachten


Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Nach Möglichkeit sollte bei der persönlichen und der schriftlichen Beantragung möglichst das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Wichtig: Nicht die die persönliche Unterschrift vergessen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person muss außerdem versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen vertritt.

Für telefonische Auskünfte ist die Wahldienststelle unter den Rufnummern 05331 86-316 und 05331 86-356 während der angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen.


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