Feuerwerksverbot in der Altstadt von Hornburg

von Jan Borner


Auch in der historischen Altstadt von Hornburg gilt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Symbolfoto: Archiv
Auch in der historischen Altstadt von Hornburg gilt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Symbolfoto: Archiv



Hornburg. Ähnlich wie in der Innenstadt Wolfenbüttels (regionalWolfenbüttel.de berichtete), gibt es auch in der historischen Altstadt von Hornburg ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.

Gemeindebürgermeister Andreas Memmert weist darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Zünden von Feuerwerkskörper im Bereich der historischen Altstadt in der Stadt Hornburg verboten ist. Dieser Bereich umfasst nach Angaben der Gemeindeverwaltung folgende Straßen und Plätze: Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Dammstraße, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Heinrich-Bäthmann-Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschließlich des Platzes vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse, sowie Vor dem Dammtor einschließlich des Parkplatzes vor der Volksbank.

Unabhängig von den oben genannten Straßen und Plätzen ist gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Auf die im Aushangkasten der Stadt Hornburg befindliche Bekanntmachung wird verwiesen. Wie der Gemeindebürgermeister betont, können Verstöße gegen diese Anordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113,00 Euro geahndet werden.


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