Freiwillige für ehrenamtliche Vormundschaften gesucht

Die neue Koordinierungsstelle sucht Personen, die sich vorstellen können, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Es gibt Lebenssituationen, in denen Kinder und Jugendliche einen Vormund brauchen, weil die Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können. Meistens übernimmt dann das Jugendamt die Vormundschaft, aber natürlich wünschen sich diese Kinder und Jugendlichen oft eine engere und persönlichere Betreuung. Eine neue Koordinierungsstelle im Landkreis Wolfenbüttel will hierfür ehrenamtliche Vormundschaften vermitteln. Dazu sucht die Koordinierungsstelle Personen, die sich dieses Ehrenamt vorstellen können. Eine Informationsveranstaltung zum Thema ist für den 13. November 2024 geplant. Dies teilt der Landkreis mit.



„Ich suche Menschen, die sich vorstellen können, ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche tätig zu sein. Die als Vormund unterstützen wollen, die Spaß daran haben, junge Menschen auf ihrem Weg zu begleiten“ so Tanja Schridde, die Koordinatorin für ehrenamtliche Vormundschaften im Landkreis Wolfenbüttel.

„Kinder und Jugendliche benötigen einen Vormund, wenn die Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können. Manchmal sind die Eltern verstorben oder dauerhaft nicht vor Ort, wie es bei jungen Geflüchteten der Fall ist. Auch kommt es vor, dass Eltern bei der Erziehung überfordert sind und das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch gefährdet ist, so dass das Sorgerecht entzogen werden muss“, erklärt Schridde.

Neue Rechtsprechung stärkt Kinderrechte


Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und auch die Qualität der rechtlichen Betreuung. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollen Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention dargelegt sind, gestärkt und eingefordert werden. Dazu gehört etwa auch die Möglichkeit, dass Kinder an den Entscheidungen über ihr Leben aktiv beteiligt werden.

Auch die neue Rechtsprechung stärkt die ehrenamtlichen Vormundschaften. Es geht dabei darum, eine verlässliche, dauerhafte Beziehung zu einem Schutzbefohlenen aufzubauen, gemeinsam Zeit zu verbringen und auf die Bedürfnisse und Interessen des Kindes einzugehen.

Gelingen kann das durch verstärkten Einsatz ehrenamtlicher Vormünder. Rund zwei Stunden Zeit pro Woche sollten für die Aufgabe eingeplant werden. Kontinuität, Verlässlichkeit, Erreichbarkeit, gute Menschenkenntnis und den Mut, Entscheidungen zu treffen sind wichtige Voraussetzungen, um eine Vormundschaft zu übernehmen. Die Alltagssorge liegt in der Verantwortung der Betreuerinnen und Betreuer, bei denen die Minderjährigen leben. Der Vormund hingegen entscheidet mit anderen Beteiligten über wichtige Fragen wie etwa die Schulwahl, über Arztbesuche, Therapien, Berufswahl oder in Vermögensangelegenheiten.

Informationsveranstaltung zur Vormundschaft


Besondere Vorkenntnisse sind für die Übernahme einer Vormundschaft nicht erforderlich. Vor dem Start als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher wird es Schulungen und Qualifizierungen für Interessierte durch die Koordinierungsstelle geben. Ebenso sind Unterstützung und Beratung während der gesamten Tätigkeit selbstverständlich.

Am 13. November 2024 findet ab 18 Uhr ein Informationsabend der Koordinierungsstelle statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Ansprechpartnerin ist Tanja Schridde, Koordinatorin für ehrenamtliche Vormundschaften: Telefon 05331 84 2455, E-Mail t.schridde@lk-wf.de.

Weitergehende Informationen zur Koordinierungsstelle auf den Internetseiten des Landkreises Wolfenbüttel unter www.lkwf.de/koordinierungsstelle


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