Gesprengte Geldautomaten: Prozess gegen Mittäter startet


Im April 2018 wurden zwei Geldautomaten in einer Bank in der Breiten Herzogstraße gesprengt. Foto: aktuell24/BM
Im April 2018 wurden zwei Geldautomaten in einer Bank in der Breiten Herzogstraße gesprengt. Foto: aktuell24/BM | Foto: aktuell24/BM

Braunschweig. In den vergangenen Jahren hat es eine ganze Reihe von Sprengstoffanschlägen auf Geldautomaten gegeben. Ein Teil davon geht auf das Konto einer Bande aus den Niederlanden. Für den Überfall auf zwei Automaten in einer Bank in Wolfenbüttel im April 2018 muss sich nun ein 29-Jähriger aus der Region als Mittäter verantworten. Wie das Braunschweiger Landgericht mitteilt, beginnt der Prozess am Dienstag.


Dem Angeklagten wird Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl vorgeworfen. Am 20.April 2018 seien vier Mitglieder einer niederländischen Tätergruppe, die sich zur fortgesetzten Begehung von Aufbruch-Diebstählen aus Geldautomaten in Deutschland zusammengeschlossen hatte, in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Zwecks Tarnung habe ein Mitglied dieser Tätergruppe ein Autokennzeichen entwendet, um dieses an dem Fluchtfahrzeug anzubringen. Anschließend seien sie entsprechend ihrem Tatplan nach Wolfenbüttel gefahren, um dort zwei Geldautomaten einer Bank durch Entzünden von eingeleitetem Gas zum Explodieren zu bringen.

337.840 Euro Beute


Bei der Explosion seien die Geldautomaten sowie Bankeingangshalle beschädigt worden. Aus den Geldkassetten hätten die Täter insgesamt 337.840 Euro entnommen, um diese Beute später unter sich aufzuteilen. Gegen Entlohnung habe der Angeklagte einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet, indem er die Gasschläuche für die Sprengung unter Verwendung von Isolierklebeband so verlängerte, dass sie punktgenau in das Innere des Geldautomaten gelangen konnten und mit der konkreten Länge der Schläuche gewährleistet gewesen sei, dass die Geldbehälter bei der Sprengung nicht beschädigt werden. Zwecks Erhöhung der Dichtigkeit habe der Angeklagte eine Schlauchschelle und Panzerband verwendet. Den Tatplan der Tätergruppe habe der Angeklagte gekannt.

Ein Fortsetzungsterminist für den11. Novembergeplant.

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