Braunschweig. Wie berichtet, sollte Anfang November vor dem Landgericht Braunschweig der erste von zwei weiteren Verfahren gegen insgesamt zehn, zum Teil ehemalige, Mitarbeiter der Volkswagen AG wegen des Vorwurfs des Betruges und anderer Straftaten im Rahmen des Diesel-Skandals beginnen. Doch der Auftakt musste verschoben werden, weil einer der Angeklagten nicht erschienen war. Das hat nun Konsequenzen.
In einer Pressemeldung vom heutigen Freitag teilt das Landgericht mit, dass die zuständige Strafkammer am gestrigen Donnerstag, nach Beendigung der Sitzung, einen der Angeklagten, der am Montag nicht erschienen war, in Haft genommen hat. Zur Durchführung der Hauptverhandlung sei dies geboten erschienen.
Das steht im Gesetz
Das Landgericht verweist auf Paragraph 230 der Strafprozessordnung. Darin heißt es nicht nur, dass gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfinden könne. Auch mögliche Konsequenzen werden genannt: "Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist."
Dies wurde nun durchgeführt. Der Angeklagte habe hiergegen allerdings bereits Beschwerde eingelegt, teilt das Landgericht mit.

