Gewalt am Stadtgraben: Vor 15 Jahren verlor ein Jugendlicher sein Leben

Der brutale Angriff auf einen 15-Jährigen am Montag weckt Erinnerungen an einen Fall aus dem Jahr 2009. regionalHeute.de blickt auf die Ereignisse zurück.

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Am Wolfenbütteler Stadtgraben kam es wiederholt zu Gewalttaten.
Am Wolfenbütteler Stadtgraben kam es wiederholt zu Gewalttaten. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Am Mittwoch berichtete regionalHeute.de über einen brutalen Angriff einer Gruppe Jugendlicher auf einen 15-Jährigen am Stadtgraben, der sich am Montag ereignet hatte. Der Junge trug schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen davon. Manch Leser fühlte sich durch die Meldung an einen Fall von vor 15 Jahren erinnert, der noch tragischer endete. Damals verlor ein 16-Jähriger sein leben.



Der 16-Jährige Michele M. wurde am Abend des 2. April 2009 nach einer körperlichen Attacke gegen ihn in ein Krankenhaus gebracht, wo er letztlich verstarb. Die Stadt Wolfenbüttel stand unter Schock, auch der damalige Bürgermeister Thomas Pink meldete sich zu Wort und verurteilte die Tat. Zwei tatverdächtige Jugendliche waren damals festgenommen, doch bald wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Anfrage an das Innenministerium


Der damalige CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg hatte dies zum Anlass genommen, eine Anfrage an das Niedersächsische Innenministerium zu stellen. Der damalige Innenminister Uwe Schünemann (CDU) schilderte in seiner Antwort von Ende Juni 2009 den Vorfall wie folgt:

Am Abend des 2. April 2009 trafen sich mehrere Jugendliche / Heranwachsende auf einem Spielplatz am Stadtgraben in Wolfenbüttel, um den Geburtstag eines Freundes zu feiern. Gegen 21 Uhr kamen die alkoholisierten Beschuldigten (ein 17-jähriger Deutschlibanese sowie ein 16-jähriger Deutscher) dazu und suchten Streit. Der Deutschlibanese griff einen 16-jährigen Jugendlichen grundlos an. Dabei versetzte er dem Opfer einen Schlag mit der Faust oder flachen Hand gegen die Brust, sodass dieses sofort zu Boden ging. Anschließend trat der Beschuldigte dem Opfer mindestens einmal mit dem Fuß in Richtung Kniekehle. Als die Freunde des Opfers feststellten, dass dieses sich nicht mehr bewegte, riefen sie Notarzt und Polizei zur Hilfe. Nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus verstarb der junge Mann dort.


Das ergab die Obduktion


Allerdings dürfte die Gewalt nicht ausschlaggebend für den Tod des 16-Jährigen gewesen sein. Die am folgenden Tag angeordnete und durchgeführte Obduktion habe als Todesursache eine Viruserkrankung vermuten lassen; die Gewalteinwirkung als Todesursache habe ausgeschlossen werden können, hieß es damals seitens des Innenministeriums. Nach dem Ergebnis der virologischen und histologischen Untersuchungen durch den rechtsmedizinischen Sachverständigen, sei der Geschädigte durch Herzversagen aufgrund einer Lungenentzündung gestorben.

Das Innenministerium erklärte seinerzeit, dass wegen dieses Ergebnisses der Untersuchungen kein Verdacht eines Kapitaldeliktes bestanden habe. Es bestehe zwar der dringende Verdacht der Körperverletzung, doch sei dies kein Haftgrund, weswegen sich die Verdächtigen auf freiem Fuß befänden. In einem Interview mit der Wolfenbüttel Zeitung hatte sich der Vater des toten Jungen gegen die Ansicht gewehrt, dass der Tod nichts mit dem Angriff zu tun habe. "Ohne die Schläge wäre er noch am Leben", wird er in einem Artikel am 16. April 2009 zitiert.

So lautete das Urteil


Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage mitteilt, wurden die beiden Täter am 31. August 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen, begangen im Zustand nicht auszuschließender erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit, jeweils zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt.


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