Im Landkreis: 678 Flüchtlinge aus 40 Staaten

von Thorsten Raedlein




Landkreis. Bereits in der Kreistagssitzung im Januar wollte Kreistagsabgeordneter Frank Oesterhelweg (CDU) von der Verwaltung wissen, wie sich im Landkreis die Situation der Flüchtlinge seit 2012 entwickelt habe. In der Sitzung am Montag bekam er von Landrätin Christiana Steinbrügge die Antwort.

Im Landkreis seien 678 Flüchtlinge aus 40 Staaten aufgenommen worden. 295 kamen aus Balkan-Staaten. Aus Syrien seien 63 Asylsuchende, aus der Russischen Föderation 39. Acht Personen wurde als Asylberechtigte anerkannt, 64 Personen wurde die Flüchtlingseigenschaft gewährt, 23 Personen wurden Abschiebungshindernisse zuerkannt. In 125 Fällen sei nach Ablehnung des Asylantrages eine Duldung erteilt worden. In allen übrigen Fällen laufe das Asylverfahren noch, seien die Personen vor Erteilung einer Duldung freiwillig ausgereist oder untergetaucht. Abschiebungen habe es 2012 fünf, 2013 zwei und 2014 keine gegeben.

Die Frage nach der Verfahrensdauer lasse sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich für die Verfahrensdauer seien unter anderem das Herkunftsland oder die Dringlichkeit einer Entscheidung. Ein nepalesischer Staatsangehöriger warte zum Beispiel nach seiner Asylantragstellung im August 2012 noch auf den Abschluss des Verfahrens. Eine iranische Familie, die ihren Asylantrag im Februar 2013 gestellt habe sei im Februar 2015 als Flüchtlinge anerkannt worden.

Die Aufenthaltsdauer bei freiwilligen Ausreisen betrage derzeit zwischen fünf bis acht Monaten. Im Übrigen könne die Aufenthaltsdauer bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern mehrere Jahre, in Einzelfällen sogar über 20 Jahre, betragen.

Für die Unterbringung der vom Land verteilten der Ausländerinnen und Ausländer seien seien nach dem Aufnahmegesetz die Landkreise und kreisfreien Städte  zuständig. Der Landkreis Wolfenbüttel habe mit den Kommunen zuletzt im Januar 2014 per öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart, dass diese Aufgaben durch die Kommunen wahrgenommen werden. Die Kommunen bringen demnach die Ausländer in gemeindeeigene und private Wohnungen unter. Auf Grund der Wohnungsknappheit erfolge auch eine vorübergehende Unterbringung in Hotels oder Pensionen. Die Kommunen hätten bisher immer eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Wegen des hohen Zuganges von Flüchtlingen sei freier Wohnraum kaum bis nicht mehr verfügbar.

Die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe erarbeite derzeit zudem ein Rahmenkonzept zur Flüchtlingsarbeit. Das Konzept befasse sich unter anderem mit den Handlungsfeldern „Unterbringung“, „Begleitung und Beratung (gegliedert in die Teilbereiche allgemein, Sozialberatung und Alltagshilfen, ehrenamtliches Engagement, Verständigung und Übersetzung)“, „Freizeit, Kultur, Begegnung“, „Migration und Teilhabe“ und anderen.


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