Kein Feuerwerk in der Innenstadt




Wolfenbüttel. Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der  Bürger und bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Sylvesterfeuerwerk abzubrennen.

Mit der im Oktober 2009 geänderten 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Verkauf und die Verwendung von Silvesterfeuerwerk neu geregelt worden. Mit dieser bundesweit geltenden Verordnung ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien) über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch an Sylvester und Neujahr nicht nur in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten.

Für die Stadt Wolfenbüttel bedeutet diese gesetzliche Neuregelung ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt. Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden.


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