Lärmbelästigung - Stadt mahnt Einwohner


Symbolfoto: Nino Milizia
Symbolfoto: Nino Milizia | Foto: Nino Milizia

Wolfenbüttel. In Folge wiederholter Anwohnerbeschwerden über verschiedene Arten von freizeitbedingten Lärmbelästigungen weist die Stadt Wolfenbüttel nun in einer Pressemitteilung ihre Einwohner darauf hin, dass die gesetzlich geregelten Ruhezeiten unbedingt einzuhalten sind.


Nach der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel habe sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Insbesondere gelte dies an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsruhe) sowie an Werktagen von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und 22 bis 07 Uhr (Nachtruhe).

Darunter fielen unter anderem der Betrieb von motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten aller Art, also beispielsweise Bohrmaschinen, Rasenmäher etc. sowie auch Belästigungen durch laute Musik.

Entsprechende Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Im Rahmen eines vernünftigen Miteinanders sollen Beteiligte bei Meinungsverschiedenheiten jedoch zunächst das klärende Gespräch suchen, da oftmals aus Unkenntnis der Sachlage gehandelt wird. Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn und Anliegern sei zu dieser Jahreszeit auch das Grillen auf Balkonen oder Privatgrundstücken. Auch hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten, sofern nicht ohnehin entsprechende Regelungen durch Miet- oder Eigentümerverträge bestehen.


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