Landes-SPD zu Schuldenbremse: “Koalitionsvorschlag teilweise verfassungswidrig”


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Die SPD-Fraktion ist mit dem Ergebnis des ersten Gesprächs zum Einbau einer sogenannten Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung zufrieden. Renate Geuter, haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und die Parlamentarische Geschäftsführerin Johanne Modder waren heute mit Vertretern von CDU und FDP zusammengetroffen.

„Wider Erwarten war die Gesprächsatmosphäre sachlich. CDU und FDP haben offenbar verstanden, dass uns an einer ernsthaften Debatte gelegen ist. Wir gehen davon aus, dass die pauschalen Angriffe der vergangenen Wochen zukünftig unterbleiben“, sagte Geuter nach dem Gespräch in Hannover.

Hilfreich für die entspannte Gesprächsatmosphäre sei gewesen, dass die Landesregierung in der Vorwoche einräumen musste, ihr Entwurf für einen Doppelhaushalt 2012/2013 sei nicht verfassungsgemäß. „Die unsolide Haushaltspolitik der Regierung McAllister ist damit für alle sichtbar geworden. Nach unserer Auffassung ist aber nicht nur dieser Haushaltsentwurf zu überarbeiten. Auch der Vorschlag der Regierungskoalition für einen neuen Artikel 71a ist offensichtlich verfassungswidrig“, so Geuter. Hintergrund ist der bisherige Plan von CDU und FDP, die Neuverschuldung zwar kontinuierlich zurückzufahren, dabei aber die Höhe der jährlichen Investitionen bis mindestens 2014 deutlich zu überschreiten, was gegen die geltende Landesverfassung verstoßen würde. „Damit würde Schwarz-Gelb die jetzt gültige Schuldenregel außer Kraft setzen. Diesem Teil des Koalitionsentwurfs können wir nicht zustimmen“, so die SPD-Haushaltsexpertin.

Die Verhandlungspartner einigten sich auf einen Fahrplan für die parlamentarischen Beratungen. So sollen Verfassungsjuristen, Verbände und Organisationen die Gelegenheit bekommen, im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung ihre Positionen darzustellen. Sie soll im November stattfinden. Das nächste Gespräch zwischen CDU, FDP und SPD wird nach dem Septemberplenum des Landtages stattfinden.


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