Lesermeinung: Neues Schulgesetz vernichtet Förderschulen


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An dieser Stelle veröffentlichen wir den Leserbrief unserer Leser Michael Narloch und Norbert Cebulski unkommentiert und ungekürzt:
Wir finden es sehr bedenklich und ungerecht dass die SPD und Grünen mit dem beschlossenen Schulgesetz zu Lasten unserer Kinder eine Sparpolitik betreiben.
Auch die wiederholte Äußerung vom SPD – Landtagsabgeordneten Marcus Bosse, wonach das sog. „Bildungs-Chancen-Gesetz“ bessere Bildung, mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Chancen für Schülerinnen und Schüler bringen soll, halten wir für völlig falsch. Denn wir und auch die Bildungspolitiker der CDU und der FDP sagen genau, was unsere Kinder grundsätzlich benötigen, nämlich eine individuelle Förderung in kleinen Klassen wie es in der „Förderschule Lernen“ bzw. der „Förderschule Sprache“ geschieht. Diese individuelle Förderung ist in Klassen mit 28 Schülern z.B. an der IGS völlig ausgeschlossen, zumal nur 3 Stunden Unterstützungsbedarf pro Klasse in der Woche mit einem Förderschullehrer vorgesehen sind. Wir verurteilen ebenfalls, dass die rot-grüne Landesregierung ein Elternbegehren (eine Petition) zum Erhalt der Förderschulen nicht anerkannte, woraus wir leider ableiten müssen, dass Eltern keine Rechte mehr haben. Auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird unter den Tisch gekehrt. Denn dort wird in einem Beschluss erklärt, dass das neue Schulgesetz womöglich verfassungswidrig ist, was der Landesregierung natürlich nicht passt.
Wir als Elternratsvorsitzender und als ehemaliger Förderschullehrer der Schule am Teichgarten in Wolfenbüttel, können den betroffenen Eltern nur raten sich einen Anwalt zu nehmen und eine Klage einzureichen, um die bestmögliche Schulbildung für Ihr Kind zu ermöglichen. Letztlich stellen wir fest, dass nur die Förderschulen mit der entsprechend ausgebildeten Lehrerschaft unsere Kinder mit den spezifischen Bedürfnissen gerecht werden und ihnen die Fürsorge und menschliche Zuwendung umfassend zuteilwerden lassen können.


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