Lesermeinung zur Vorratsdatenspeicherung


| Foto: Sina Rühland



Wolfenbüttel. Zu unserem Artikel zum Thema Vorratsdatenspeicherung erreichte und folgende Zuschrift unseres Lesers Jürgen Packer aus Schöppenstedt.
Das ist ein aufschlussreicher Artikel, aber ohne eigene Position.

Wir nehmen mal den Herrn von der SPD, Marcus Bosse als Beispiel:
Zunächst sorgt die Frage der Vorratsdatenspeicherung in der Bevölkerung aber auch innerhalb der SPD für Kontroversen. Wir halten die Diskussion für gerechtfertigt und auch notwendig, denn es darf keinesfalls darum gehen, Millionen von Bürgerinnen und Bürgern unter Generalverdacht zu stellen.
Was aber ist eine anlasslose Datenspeicherung anders als ein Generalverdacht gegen jeden einzelnen Bürger.

Bereits im Jahr 2011 hat die Bundes-SPD einen Parteitagsbeschluss gefasst, der der Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen setzt. Folgende restriktive Voraussetzungen müssen aus unserer Sicht zwingend erfüllt werden: nur kurze Speicherung der Daten bei den Providern / maximal vier Wochen,
Wieso dort, wo es am Unsichersten ist, bei den Providern? Wieso maximal vier Wochen?

... höchste Datenschutzstandards,
Welche sollen das sein? Was ist "höchste"?

... Abruf der Daten bei den Providern nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten,
Was sind "schwerste Straftaten"?

... nur mit qualifiziertem Richtervorbehalt, wie bei Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen,
Aber der Richter muss sich ja auf die Aussagen von Polizei, Staasanwaltschaft, BND, BKA usw. verlassen. Was erleben wir denn gerade inbezug auf die Dienste? Oder die Polizei beim "Schoduwel" oder angeblicher Verabschiedung von Rechtsradikalen am Bahnhof? Nur Lug und Trug!

... Verbot von Bewegungsprofilen,
Heh? Das geht doch ganz automatisch über die Einwahl.

Daten von Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Seelsorger, etc.) dürfen nicht abgefragt werden
Geht jetzt auch schon mit der neuen "Gesundheitskarte"! Ausserdem muss das "etc." genau deffiniert werden - ganz genau.

... Ziel ist es, die Vereitelung schwerer und schwerster Straftaten zu verbessern.
Das geht mit mehr Polizei und gezielten Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität, gegen Banden aus Osteuropa und vor allen Dingen, gegen Geldwäsche und Drogenhandel. Da versagen diese Behörden aber täglich.

Die SPD um Bundesjustizminister Heiko Maas sieht gute Chancen für eine positive Auswirkung der Strafvereitelung.
Wieso? Was soll sich denn ändern gegenüber heute ohne Datensammelei? Wenn das Sammeln Gang und Gebe ist, glaubt dann wirklich noch einer, dass diese Leute sich über das Internet verabreden werden? Schon heute gibt es Handys anonym zu kaufen und per Prepaid anonym zu nutzen. Was also soll das gegen diese Kriminellen bringen?

Und das ganz Entscheidende: Für die Datensicherheit müssen wieder Menschen sorgen. Und wie bei den Bankdaten (Steuerhinterziehung) wird der eine und andere den Verlockungen des schnellen Geldes beim Verkauf der Daten nicht wiederstehen können. Und dann?

Jetzt noch ein kleiner Kommentar zur Einlassung der CDU:
Mit dem von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung wird offensichtlich auf jüngste Bedrohungsszenarien reagiert, die unter anderem von Gewalttätern der rechten und linken Szene sowie islamistischen Bewegungen ausgehen, die zwischenzeitig unser Land erreicht haben. Der Grundsatz der wehrhaften Demokratie verpflichtet uns, den Kräften gegenüber wachsam zu sein, die die bürgerliche Freiheit, die Unversehrtheit des Einzelnen und unser Grundgesetz bedrohen. Diese Lehre haben wir aus dem Schicksal der Weimarer Republik ziehen müssen, die sich als hilflos gegenüber ihren Gegnern erwies. Unser Staat und unsere Demokratie stellen für niemanden eine Gefahr dar, können sich aber nicht durch Extremisten gefährden lassen. Der von CDU und SPD gefundene Kompromiss ist ausgewogen und berücksichtigt sowohl den Vertrauensschutz des Einzelnen als auch die Sicherheitsaspekte zum Schutz der Allgemeinheit.
Das ist ganz schön dick aufgetragen. Im Grundgesetz heisst es zu allererst: Die Würde des Menschen ist unantastbar!!!
Was für eine Würde ist es, Menschen anlasslos zu überwachen? Ihre persönlichen Daten zu speichern? Das geht den Staat nichts an. Punkt!
Schon die Datensammelei beim SGB II ist ein Unding und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die das alles zu verantworten haben, sind doch Volksvertreter, oder? Sind die, die den Machenschaften dieser Volksvertreter nicht trauen, etwa nicht dem Volk zugehörig? Diese Volksvertreter sind ja nicht einmal eine gewählte Mehrheit wenn man das Wahlergebnis auf alle Wahlberechtigten hochrechnet. Also, was maßen die sich eigentlich an? Würde mich mal interessieren.


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