Nach vermehrten Anfragen: Stadt Wolfenbüttel klärt über Verkehrsregeln auf

Fahrrad-Piktogramme haben offenbar für Verwirrung gesorgt. Die Stadt sieht nun einen Erklärungsbedarf.

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Symbolbild. | Foto: Matthias Kettling

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Wolfenbüttel. Seit der Markierung von Fahrrad-Piktogrammen (sogenannten Fahrrad-Piktogrammketten) auf der Straße Kleine Breite und auf der Grauhofstraße verzeichnet die Stadt Wolfenbüttel vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung zu den dort geltenden Verkehrsregeln. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, um nun in einer Pressemitteilung über die rechtliche Situation aufzuklären und für mehr Klarheit im Straßenverkehr zu sorgen.



Die auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrradsymbole dienen demnach der Orientierung: Sie weisen darauf hin, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen dürfen – und zwar auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist, für den keine Benutzungspflicht gilt. Für alle Verkehrsteilnehmer gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Piktogramme begründen keine neuen Sonderrechte, sondern unterstützen lediglich die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere machen sie aus den betroffenen Straßen keine Fahrradstraßen, so die Stadtverwaltung.

Überholabstand beachten


Die Straßenverkehrsordnung sieht die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer grundsätzlich vor. Für den motorisierten Verkehr gelte daher weiterhin: Das Überholen von Radfahrern bleibt zwar erlaubt, allerdings nur unter strenger Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern innerorts. Kann dieser Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden, darf nicht überholt werden.

Mehr Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme


Die neuen Piktogrammketten sollen das gegenseitige Verständnis fördern, die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen und somit aktiv zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Sie verdeutlichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn ein regulärer und gleichberechtigter Bestandteil des Straßenverkehrs ist.

Hier werden die Markierungen eingesetzt


Eingesetzt werden diese Markierungen laut Stadt insbesondere dort, wo in der Vergangenheit durch Radwege ohne Benutzungspflicht fälschlicherweise der Eindruck entstanden sei, dass Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren dürften. Die Stadt Wolfenbüttel bittet alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme, um ein sicheres und partnerschaftliches Miteinander auf den Straßen zu gewährleisten.