Offener Brief: Thomas Pink bestimmt Erweiterung der Notbetreuung

Der Bürgermeister bittet um Verständnis, dass eine Notbetreuung nur schrittweise erweitert werden kann.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Bürgermeister Thomas Pink wendet sich in einem offenen Brief an die Eltern in Wolfenbüttel und formuliert, wie die Stadt Wolfenbüttel sich am Kita-Phasenplan des Landes Niedersachsen zur Erweiterung der Notbetreuung orientiert. Die Stadt wird im zuge dessen auf Gebühren im April, Mai und Juni verzichten. Wir veröffentlichen den Brief unkommentiert und ungekürzt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

in der vergangenen Woche wurden auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen beschlossen, die die vorab verfügten weitreichenden Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit in weiten Teilen und sukzessive wieder aufgehoben haben oder deren Aufhebung angekündigt wurde. Im Rahmen dieser "Lockerungen" hat die Landesregierung einen Stufenplan für Niedersachsen entwickelt, mit dem Schritt für Schritt eine behutsame Öffnung und Freigabe verschiedener Bereiche des öffentlichen Lebens erfolgt; dies betrifft auch und insbesondere die Kindertagesstätten. Auf der Grundlage eines vom Niedersächsischen Kultusministeriums erarbeiteten "KiTa-Phasenplans" soll die Notbetreuung nunmehr schrittweise ausgebaut werden, um - soweit es das Infektionsgeschehen zulässt - perspektivisch wieder einen regulären Betrieb in den Einrichtungen zu erreichen.

Daher freue ich mich zunächst, dass die Kindertagesstätten in der Stadt Wolfenbüttel wieder eine größere Anzahl von Kindern aufnehmen können. Dadurch werden Familien entlastet und Kinder haben nach einer wochenlangen Abstinenz wieder die Möglichkeit, mit "ihren" Erzieherinnen und Erziehern sowie anderen Kindern in den Gruppen zusammenzukommen.

Ich bitte Sie allerdings weiterhin um Ihr Verständnis, dass derzeit noch nicht alle Anfragen, Bedürfnisse und Wünsche Berücksichtigung finden können. Aufgrund der fragilen Lage gilt nach wie vor der Grundsatz, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen untersagt ist und ausschließlich eine in kleinen Gruppen organisierte Notbetreuung stattfindet, die unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen ist.

Daraus ergibt sich das zunächst beizubehaltende Erfordernis, eine begrenzte Zahl von Notbetreuungsplätzen vorzuhalten und deren Belegung zu regeln und zu steuern. Nach den Rahmenvorgaben, die das Land Niedersachsen durch den vorgenannten "KiTa-Phasenplan" sowie durch die seit dem gestrigen Tag geltende "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" auf den Weg gebracht hat, sind für die Notbetreuung die nachfolgend genannten Aufnahmekriterien entwickelt und erweitert worden.

Mit diesen Kriterien versucht die Stadt Wolfenbüttel den Belangen im Rahmen der beschränkten Kapazitäten so weit wie möglich gerecht zu werden. So werden Kinder berücksichtigt, für deren Entwicklung es besonders wichtig ist, wieder einen Betreuungsplatz in einer KiTa zu erhalten. Es werden (weiterhin) Kinder von Eltern berücksichtigt, die in der "kritischen Infrastruktur" tätig sind. Es werden besondere Härtefallkonstellationen für Eltern berücksichtigt, bei denen ein Arbeitsplatzverlust droht. Es werden Alleinerziehende berücksichtigt, die ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen und keine Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung haben. Es werden Selbständige berücksichtigt, an deren Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit gegebenenfalls Arbeitsplätze hängen und die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Es werden bei freien Kapazitäten gegebenenfalls auch Eltern berücksichtigt, denen ein erheblicher Verdienstausfall droht.

Die Erweiterung der Notbetreuung ist durch ein vorsichtiges und schrittweises Vorgehen gekennzeichnet, da die Kindertagesstätten in der gegenwärtigen Ausnahmesituation einen besonders sensiblen Bereich darstellen. Neben dem Gesundheitswesen und der Pflege sind die Kitas der einzige Bereich, in denen ein permanent einzuhaltender Mindestabstand zur Vermeidung einer Ansteckung schlicht nicht möglich ist. Daher besteht ein besonderes ausgeprägtes Schutzinteresse bei den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort, das ich sehr ernst nehme und ebenfalls berücksichtigen muss und werde. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, um Infizierungen zu vermeiden, die gesundheitliche Risiken bedeuten und Quarantänemaßnahmen bis hin zu Schließungen von Einrichtungen nach sich ziehen können.

Daher gilt unter Beachtung all dieser Umstände: Unterstützung so weit wie möglich, Einschränkungen so viel wie nötig.

Erweiterung der Notbetreuung


Vor diesem Hintergrund wird die Notbetreuung in den Kindertagesstätten in einem ersten Schritt auf bis zu 40 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten erweitert.

Einen Betreuungsplatz erhalten Kinder, bei denen in abgestufter Priorität die folgenden Kriterien vorliegen:

Kategorie 1: Systemrelevanter Beruf sowie Härtefallregelungen


- beide Elternteile sind in einem systemrelevanten Beruf der "kritischen Infrastruktur" tätig.
- ein Elternteil ist einem systemrelevanten Beruf der "kritischen Infrastruktur" tätig und es besteht keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit
- es droht eine Gefährdung des Kindeswohls
- durch Kündigung droht nachweislich ein Verlust des Arbeitsplatzes und es besteht keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit

Zu den Berufsfeldern der "kritischen Infrastruktur" gehören nach wie vor:


- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischem Bereich und pflegerischem Bereich
- Hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
- Beschäftigte im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen
- Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag, wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Entsorgung (Müllabfuhr), Lebensmittelversorgung (Produktion, Verarbeitung und Handel, Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung

Kategorie 2: Kinder mit Förderbedarf und Alleinerziehende


- Kinder mit einem besonderen Förderbedarf
- Berufstätige Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeit

Kategorie 3: Selbständige


- Selbständig tätige Personen, soweit keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht

Kategorie 4: Ergänzende Gruppe (wenn Plätze frei sind)


Soweit noch Platzreserven bestehen:

- Eltern oder Elternteile, die nicht unter die Kategorien 1 bis 3 fallen, und denen nachweislich ein erheblicher Verdienstausfall droht

Ich bitte Sie, für die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder weiterhin das Formular auf dieser Internetseite zu verwenden ("Notbetreuung in der Kita durch die Stadt Wolfenbüttel"). Dieses ist von jeder/jedem Sorgeberechtigten vollständig auszufüllen und vom jeweiligen Arbeitgeber zu bestätigen. Damit helfen Sie uns, den Einsatz des Personals, die Verpflegung der Kinder mit Mittagessen und weitere organisatorische Aspekte planen zu können.

Nach dem Eingang und der Prüfung der Anmeldungen erfolgt umgehend eine Vergabe der Plätze für die erweiterte Notbetreuung, die am kommenden Montag (18. Mai) startet.

Zum Verfahren der Notbetreuung


Das Formular ist direkt in den jeweiligen Kindertagesstätten abzugeben. Der Antrag wird sodann umgehend in der jeweiligen Kindertagesstätte und in der Verwaltung geprüft.

Soweit Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen

- Norbert Fricke, Schulamt, Telefon 05331 86-224, E-Mail.: norbert.fricke@wolfenbuettel.de

und

- Andreas Binner, Schulamt, Telefon 05331 86-202, E-Mail: andreas.binner@wolfenbuettel.de

sowie

- die Leitungen der städtischen Kindertagssstätten telefonisch zur Verfügung.

Für Hortkinder in der Notbetreuung gilt zunächst weiterhin die Regelung, dass sie vormittags in der zuständigen Grundschule und im Anschluss im angemeldeten Hort betreut werden.

Betreuungsangebot für Vorschulkinder


Neben der Notbetreuung ist zudem, ebenfalls ab dem 18. Mai, ein ergänzendes Angebot für die Kinder vorgesehen, die in diesem Sommer eingeschult werden. Für alle "Vorschulkinder", die nicht bereits in der Notbetreuung berücksichtigt werden, findet mindestens einmal pro Woche für mindestens zwei Stunden, im Regelfall in der Zeit zwischen 13 und 17 Uhr, ein Angebot in den Kindertagestätten statt. Diese Gruppen sollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst keinen Kontakt zu den Gruppen haben, die sich in der Notbetreuung befinden.

Die Leitungen haben mit ihren Teams jeweils individuelle Angebote für die Kinder, deren Einschulung bevorsteht, konzipiert. Ich bitte Sie daher, sich bei "Ihrer Kita" über das Angebot zu erkundigen und Ihr Kind im gegebenen Fall anzumelden.

Ausblick


Mit dem Ausbau der Notbetreuung und dem Angebot für die Kinder, die im Sommer eingeschult werden, gehen wir nunmehr gemeinsam in die erste Phase der Lockerungen. Hier bitte ich im Namen der Leitungen und der Teams in den Kitas um Ihr Verständnis, dass angesichts der besonderen Lage mit der gebotenen Notbetreuung in kleinen Gruppen zwar eine gewohnt liebevolle und fachlich versierte Betreuung erfolgt, die pädagogischen Konzepte und besonderen Fördermaßnahmen in den Kitas derzeit aber nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können.

Soweit es die Entwicklung zulässt, ist in einem nächsten Schritt eine nochmalige Erweiterung der Notbetreuungskapazitäten auf bis zu 50 Prozent vorgesehen. Darüber hinaus wird im Rahmen der bestehenden personellen und räumlichen Ressourcen und unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes an einem zusätzlichen "offenen Angebot" für alle bisher nicht berücksichtigten Kinder gearbeitet. Diese erweiterten Betreuungsangebote sollen - soweit möglich - im Juni und Juli realisiert werden, bevor die Kindertagesstätten nach derzeitigem Planungsstand sodann ab dem 1. August den Regelbetrieb aufnehmen. Dann soll wieder ein vollumfänglicher Betreuungsanspruch für alle angemeldeten Kinder gelten. Die Stadt Wolfenbüttel wird Sie jeweils aktuell über den Fortgang informieren.

Aufgrund der besonderen Situation hat sich die Stadt Wolfenbüttel entschieden, auf Gebühren und Entgelte in den Monaten April, Mai und Juni vollständig zu verzichten. Allen Eltern soll dadurch in dieser schwierigen Zeit eine finanzielle Entlastung zugute kommen, die die finanziellen Sorgen ein Stück weit mildern.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr außerordentliches Engagement in den vergangenen Wochen. Sie mussten Gesundheitsschutz, Kinderbetreuung sowie berufliche und private Verpflichtungen unter erheblich erschwerten Bedingungen "unter einen Hut bringen". Die Bewältigung dieser enormen Herausforderungen verdient großen Respekt!

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Familien verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Thomas Pink

Bürgermeister



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