Schostok: "Ist Verfassungsartikel 37 für die Landesregierung verzichtbar?"




Zur Presseberichterstattung über die mutmaßliche Unverbindlichkeit von Kabinettsentscheidungen über das Abstimmungsverhalten Niedersachsens im Bundesrat bemerkt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schostok:

„Die Niedersächsische Verfassung hält in Artikel 37 Absatz 2 Satz 2 fest, dass die Landesregierung darüber bestimmt, wie ihre Vertreter im Bundesrat abstimmen sollen. Es wäre interessant, vom Ministerpräsidenten zu erfahren, ob es neben den regelmäßigen Kabinettssitzungen am Dienstag noch weitere geheime Zusammenkünfte der Landesregierung gibt, auf der beispielsweise das Abstimmungsverhalten im Bundesrat festgelegt wird? Oder geht das alles auf Zuruf? Oder hält die Landesregierung diesen Verfassungsartikel für verzichtbar? Ich wäre Herrn McAllister für eine Klarstellung dankbar.“


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