Sieg für CDU: So lief die Gemeinderatswahl in Vahlberg

Vahlberg hat einen neuen Gemeinderat gewählt. Die CDU vereint die meisten Stimmen auf sich und wird stärkste Kraft.

von IPPEN.MEDIA


So haben die Menschen in Vahlberg gewählt.
So haben die Menschen in Vahlberg gewählt. | Foto: IPPEN.MEDIA

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Vahlberg – Am 13. September 2026 fanden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt, bei denen auch in Vahlberg ein neuer Gemeinderat gewählt wurde, der die Gemeinde fünf Jahre lang politisch vertritt. Als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elm-Asse entscheidet der Gemeinderat vor allem über lokale Fragen, während Grundschulen, Sportstätten und weitere öffentliche Einrichtungen im Wesentlichen vom Samtgemeinderat verwaltet werden – ebenfalls ein Gremium, das die Bürgerinnen und Bürger bei derselben Wahl bestimmt haben.


Vahlberg: CDU setzt sich bei Gemeinderatswahl als stärkste Kraft durch



Die CDU blieb in der Mitgliedsgemeinde Vahlberg mit 46,6 Prozent stärkste Kraft im Gemeinderat (2021: 41,5 Prozent). Es folgen die SPD mit 28,9 Prozent (2021: 33,3 Prozent) auf Platz zwei und Einzelbewerber Siemann mit 12,6 Prozent auf Platz drei. Die Grünen erzielten 7,5 Prozent (2021: 9,8 Prozent), der Einzelbewerber Janda 4,3 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 75 Prozent und damit leicht über dem Wert von 2021 (71 Prozent) – so die offiziellen Zahlen der Kommune vom 13. September 2026 um 23:09 Uhr.


Die Auszählung der Samtgemeinderatswahl in der Samtgemeinde Elm-Asse, zu der Vahlberg als Mitgliedsgemeinde gehört, ist noch nicht abgeschlossen. Das vorläufige amtliche Ergebnis wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald es feststeht.

Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.