Sozialticket: Fragebögen sollen bei der Planung helfen

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Vergünstigtes Fahren mit dem Bus soll bald das Sozialticket möglich machen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff
Vergünstigtes Fahren mit dem Bus soll bald das Sozialticket möglich machen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfenbüttel. Einen Sachstandsbericht zur Einführung des "Sozialtickets" hat die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration am gestrigen Donnerstag gegeben. Das Ticket soll in einer zweijährigen Testphase gründlich evaluiert werden.


Wie bereits berichtet soll das Sozialticket zum 1. August in Anlehnung an das neue Schuljahr eingeführt werden und mindestens zwei Jahre laufen. "Die zweijährige Dauer des Projekts soll eine bessere Evaluation ermöglichen, da so mehr Zeit ist, um Erfahrungen zu sammeln", erklärt Andree Wilhelm vom Referat Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises.

Der entsprechende Vertrag zwischen dem Verbundtarif Braunschweig (VRB) und dem Landkreis müsse der Gesellschafterversammlung zum 4. Mai 2018 vorgelegt werden. Unverzüglich danach sei der Tarifantrag bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zu stellen.

Ticketausgabe bei der KVG


Der Vertrieb des Sozialtickets erfolge zentral und ausschließlich in der Mobilitätszentrale der KVG in Wolfenbüttel, sowohl bei Erstausgabe als auch bei Folgefahrscheinen (optional auch in der Mobilitätszentrale in SZ-Lebenstedt für Kunden aus Baddeckenstedt). Bei Erstausgabe werde eine Vertriebspauschale in Höhe von zehnEuro je Ticket zu Lasten des Landkreises durch die KVG erhoben.

Bei der Ausgabe werde ein Fragebogen ausgefüllt, der der Evaluation diene, um Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Die Auswertung erfolge durch den Regionalverband.

Koppelung mit derWolfenbüttel-Card


Der Berechtigungsausweis zum Erwerb des Fahrscheins werde vom Jobcenter/Wohngeldstelle des Landkreises ausgestellt und enthalte persönliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Tarifzone, die der Berechtigte befahren darf. Wie Andree Wilhelm ergänzt, soll Sozialticket mit der Wolfenbüttel-Card gekoppelt werden. Dazu stehe der Landkreis mit der Stadt im Gespräch. Zusätzlich müsse ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Der Eigenanteil betrage wie bereits festgelegt 25 Euro. Der Regionalverband Großraum Braunschweig gewähre dem Landkreis einen Rabatt von 15 Prozent. Die Differenz vom Gesamtpreis einer Preisstufe abzüglich des Eigenanteils des Nutzers des Sozialtickets würde der Landkreis übernehmen.

Ausnahmen werden geprüft


Die Festlegung der Tarifzonen, die befahren werden dürfen, erfolge durch den Landkreis auf dem Berechtigungsausweis, betreffe aber maximal Preisstufe 3. Grundsätzlich seien Fahrten in den Tarifzonen 70-79 möglich. "Hier werden noch mögliche Ausnahmen geprüft. Das wären etwa die Verbindungen Burgdorf nach Baddeckenstedt sowie die Verbindung Cramme/Flöthe nach Börßum und Wolfenbüttel", so Wilhelm.

Die Nutzung der Monatskarte sei erst ab 8.30 Uhr möglich, da es eine einheitliche Regelung (wie in Braunschweig und beabsichtigt in Wolfsburg) geben soll. Ausnahmen zur Nutzung ab 8.30 Uhr seien aber zulässig und würden geprüft beziehungsweise besprochen. Eine Nachsteuerung sei möglich, da müsse aber die Evaluation abgewartet werden.

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