SPD: Aufhebung des Kooperationsverbots nur für Leuchttürme an Hochschulen geht am Bedarf vorbei


| Foto: Marc Angerstein



[image=5e1764e2785549ede64cd429]Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich lockern zu wollen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gabriele Andretta:

„Das im Rahmen der Föderalismusreform 2006 beschlossene Kooperationsverbot war ein klarer Fehler, dessen Korrektur überfällig ist. Angesichts der zu bewältigenden Aufgaben im Bildungsbereich muss es möglich sein, dass sich der Bund künftig besser an der Finanzierung beteiligen kann. Doch anstatt das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben, sollen künftig nur Leuchttürme der Spitzenforschung an Hochschulen besser finanziert werden. Damit geht der Vorschlag am Bedarf vorbei: Unser größtes Problem ist nicht die Finanzierung einer exklusiven Spitze an wenigen ausgewählten Hochschulen, sondern die unzureichende Grundfinanzierung aller Hochschulen. Hier soll sich nach dem Willen der Koalition auch künftig der Bund nicht beteiligen dürfen. Das ist angesichts steigender Studierendenzahlen eine enorme Fehlsteuerung, denn schon jetzt sind die Hochschulen unterfinanziert und die Länder mit Blick auf die Schuldenbremse an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ignoriert den Handlungsbedarf in der Bildung, denn das Kooperationsverbot soll für wichtige Bereiche wie die frühkindliche Bildung oder das Schulwesen ungebrochen weiter gelten. Auch werden die Länder beim Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen sowie beim Ziel einer inklusiven Bildung allein gelassen. Die Zustimmung der SPD wird es dafür nicht geben.

Die SPD Landtagsfraktion hat bereits im September vergangenen Jahres einen Entschließungsantrag für eine Bundesratsinitiative eingebracht, der eine Aufhebung des Kooperationsverbots in allen Bildungsbereichen fordert.“


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