SPD: Schostok fragt nach Busemanns Rolle im Fall Pistorius




Nachdem die Anklage gegen Osnabrücks Oberbürgermeister Boris Pistorius am vergangenen Freitag gescheitert ist, will SPD-Fraktionschef Stefan Schostok nun genau wissen, welche Rolle das Justizministerium und namentlich Justizminister Bernd Busemann (CDU) in dem Verfahren gespielt haben. „Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück macht deutlich, die Klageschrift gegen Boris Pistorius hätte in dieser Form niemals eingebracht werden dürfen. Dass man dennoch an diesem fruchtlosen Unterfangen festgehalten hat, könnte an einer Einflussnahme vonseiten des Justizministeriums liegen“, vermutete Schostok heute in Hannover.

Seine Vermutung gründet auf einer Auskunft von Justizminister Busemann selbst, die er der SPD-Fraktion Ende September zu einem anderen Fall gegeben hatte. „Damals legte uns Busemann dar, dass das Justizministerium bei Strafverfahren, die gegen öffentliche Amtsträger liefen, geradezu verpflichtet sei, sich einzuschalten. Wenn das auch im Fall Pistorius so war, dann verwundert es umso mehr, dass im Justizministerium die offensichtlichen Mängel der Klageschrift nicht erkannt worden sind“, so der SPD-Fraktionschef. Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, aus politischen Gründen habe man einer mangelhaften Anklage gegen einen Oberbürgermeister grünes Licht gegeben. „Diesen Verdacht sollte Minister Busemann schnellstens ausräumen“, so Schostok.

Der SPD-Fraktionschef hat eine Kleine Anfrage mit 16 Fragen formuliert, die Licht ins Dunkel bringen sollen. „Ich will wissen, wie intensiv die Landesregierung die Arbeit der Staatsanwaltschaft Osnabrück in diesem Fall begleitet hat. Hat es Anweisungen gegeben, beispielsweise bezogen auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung?“, will Schostok unter anderem wissen.

Er warnte die Landesregierung davor, sechs Wochen vor der Landtagswahl auf Zeit zu spielen und die Antworten zu verschleppen. „Die Legislaturperiode ist noch nicht vorbei. Nur weil in der vergangenen Woche die letzte Landtagssitzung vor der Wahl stattfand, heißt das nicht, dass das Parlament seine Aufgabe der Kontrolle der Regierung nicht mehr wahrnimmt.“


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