SPD: "Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschülerinnen und -schüler gesetzlich absichern"




Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag will die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit in der Altenpflege. Sie hat deshalb einen entsprechenden Entwurf zur Ergänzung des Altenpflege-Berufegesetzes in den Landtag eingebracht. Rückwirkend zum Schuljahresbeginn am 1. August dieses Jahres würden damit alle Altenpflegeschülerinnen und -schüler auf Dauer vom Schulgeld befreit. Heute müssen sie an privaten Schulen noch bis zu 250 Euro pro Monat Schulgeld zahlen.

Seit fünf Jahren habe die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gemeinsam mit den Pflegeverbänden die Schulgeldfreiheit gefordert – fünf Jahre habe die Landesregierung die Schulgeldfreiheit abgelehnt und ihre Notwendigkeit verneint. „Bildung muss gebührenfrei sein. Die Altenpflegeausbildung ist eine schulische Ausbildung. Dass junge Menschen, die den verantwortungsvollen Altenpflegeberuf erlernen wollen und meistens nicht aus Akademikerhaushalten kommen, noch Geld mitbringen müssen, ist unhaltbar“, erläutert dazu Uwe Schwarz, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Nachdem Ministerpräsident McAllister und Sozialministerin Özkan nun zumindest für das Schuljahr 2012/13 die Schulgeldfreiheit ankündigt haben, erwartet Schwarz zügige und problemlose Gesetzesberatungen. „CDU und FDP haben keinen Grund mehr unserem Novellierungsvorschlag abzulehnen. Sie können nun beweisen, wie glaubwürdig ihre Ankündigung ist“, so Schwarz weiter.

„Mit unserem Gesetzesvorschlag wollen wir die Kehrtwende der Landesregierung gesetzlich verankern und sicherstellen, dass es sich nicht nur um ein Wahlkampfmanöver handelt.“ Das Gesetz gebe den Altenpflegeschülerinnen und -schülern aber auch den Einrichtungsträgern Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

Schwarz: „Ich sehe deshalb keinen Grund, warum unsere Gesetzesinitiative keine breite Mehrheit im Parlament finden sollte.“


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