Stadt macht eine Ausnahme

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Bekommt Wolfenbüttel ein Wilhelm-Raabe-Museum? Wenn das Sanierungskonzept der neuen Eigentümer des Hauses Okerstraße 16 wie geplant umgesetzt wird, dann ja. Die Stadt jedenfalls hat im Bauausschuss den Weg für die Umbaupläne – soweit vertretbar – freigemacht und das beantragte überschreiten der vorgegebenen Geschosshöhe um eine Etage abgenickt.

Das Gebäude Okerstraße 16 liegt im Sanierungsgebiet „Historische Innenstadt“ Wolfenbüttels und steht unter Denkmalschutz. Eine Hinweistafel weist darauf hin, dass der Schriftsteller Wilhelm Raabe in diesem Haus gewohnt hat. Das Sanierungskonzept der Erwerber des Gebäudes sieht neben einem Café und einem kleinen Raabe-Museum im Erdgeschoss, in den Obergeschossen elf kleinere Wohneinheiten vor. Die Realisierung des Museums ist nach derzeitigem Sachstand sehr fraglich. Als Alternative sind vom Interessenten weitere Wohnungen vorgesehen.




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Mit dieser Planung konnte sich der Bauausschuss anfreunden. Zeichnung: Stadt Wolfenbüttel Foto:



Der Vorentwurf sieht vor, zwei Ebenen des Dachgeschosses zu Wohnzwecken auszubauen. Um die Belichtung der Flächen zu ermöglichen ist der zusätzliche Einbau von Zwerchhäusern und Dachgauben in den Dachflächen vorgesehen. Zwerchhäuser sind in der historischen Bebauung Wolfenbüttels als eingeschossige Aufbauten typisch. Bedingt durch den vorgesehenen Ausbau der zweiten Dachebene ist für das Grundstück Okerstraße 16 straßenseitig neben der Erhöhung des bestehenden Zwerchhauses um ein Geschoss ein weiteres beantragt. Auch hofseitig ist ein großes zweigeschossiges Zwerchhaus geplant. Hierbei wurde das in den 80er Jahren entstandene Zwerchhaus auf dem Nachbargebäude Okerstraße 15 als Maßstab genommen, das auch nicht dem Typus der in Wolfenbüttel vorhandenen Zwerchhäusern entspricht.

Die ursprüngliche Planungsabsicht würde eine Erhöhung der Ausnutzung von zwei auf vier Vollgeschosse bedeuten, was der historischen Struktur des denkmalgeschützten Gebäudes in keinster Weise angemessen ist. Aus diesem Grund sind Beratungsgespräche erfolgt, in denen letztlich eine geringe Höhenreduzierung der Zwerchhäuser sowie der Verzicht auf Nutzung der dritten Dachebene erreicht werden konnte.




Die geplante erstmalige Nutzung der zweiten Dachebene zu Wohnzwecken bewirke daneben, dass das bisherige Dachgeschoss baurechtlich zum Vollgeschoss wird. Damit ergebe sich eine Dreigeschossigkeit. Der Bebauungsplanes setzt für das Grundstück hingegen maximal Zweigeschossigkeit fest. Hiervon kann gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da diese Kriterien zutreffen, könne eine Befreiung von der Festsetzung der maximalen Geschosse noch vertreten werden.







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