Städtische Betriebe werden ab 2020 aufgelöst

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Die Städtischen Betriebe  sollen ab 1. Januar 2020 aufgelöst und in das Tiefbauamt integriert werden. Foto: Anke Donner
Die Städtischen Betriebe sollen ab 1. Januar 2020 aufgelöst und in das Tiefbauamt integriert werden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Wolfenbüttel. Der Eigenbetrieb SBW – Städtische Betriebe Wolfenbüttel – soll ab 1. Januar 2020 aufgelöst und in das Tiefbauamt integriert werden. Dies geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, mit der sich der Betriebsausschuss ABW/SBW am morgigen Freitag befassen wird.


Auf Grundlage des politischen Handlungsauftrages, der bereits im Januar im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde, wurde die Gesamtthematik federführend in der eingesetzten Lenkungsgruppe sowie begleitend durch die fachspezifisch aufgegliederten Unterarbeitsgruppen systematisch bearbeitet. Durch die Umstrukturierungen wolle man die verwaltungsinternen Abläufe optimieren, erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Probebetrieb läuft bereits


Die Zusammenlegung sei in einem Probebetrieb zeitgleich mit der personellen Nachfolgeregelung in der Betriebsleitung der Städtischen Betriebe - Dirk Trautwein ging am 1. Juni in den Ruhestand -aufgrund des damaligen Erkenntnisstandes und erforderlichen organisatorischen Veränderungen verfügt und umgesetzt worden.Im Ergebnis könne laut Verwaltung festgehalten werden, dass bereits nach einer kurzfristigen Erprobungsphase von rund fünf Monaten im Echtbetrieb erkennbar werde, dass die mit der grundhaften Organisationsänderung angestrebten Veränderungen, zum Beispiel die Vereinfachung von internen Verwaltungsabläufen der internen Auftraggeber-/Auftragnehmersituation und die nachhaltige Implementierung einfacherer Durchgriffsmöglichkeiten in der täglichen Praxis, erreicht werden.

Insofern sei es notwendig, alle weiteren Schritte und Maßnahmen – insbesondere im finanztechnischen und im datenverarbeitungstechnischen Segment – aufgrund der im Einzelfall erforderlichen zeitlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse durch eine grundlegende Richtungsentscheidung zu manifestieren. Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt noch verschiedene Detailfragen und einzelne Problemstellungen zu diskutieren und zu lösen seien werdedoch zunehmend deutlich, dass hier nicht unwesentliche und bisher nicht hinreichend genutzte Optimierungspotenziale vorhanden seien, die mit der zum 1. Januar 2020 geplanten Rückführung der Städtischen Betriebe SBW in eine klassische kommunale Verwaltungsstruktur dann mittelfristig realisiert werden können.

Bürgermeister Thomas Pink soll, sofern der Vorschlag der Verwaltung Zustimmung findet, ermächtigt werden, alle erforderlichen weiteren organisatorischen und personalrechtlichen Schritte einzuleiten und umzusetzen.


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