Verfassungsklage gegen Gigaliner




Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne reichten Verfassungsklage gegen die Ausnahmeverordnung des Bundes ein, die seit dem 1. Januar Gigaliner-Testfahrten erlaubt. “Da bereits die ersten Riesen-Lkw durch Deutschland fahren, hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts”, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, heute.

[image=5e1764ce785549ede64cd044]Flege verwies auf ein Rechtsgutachten, dass der für SPD und Grüne Prozessbevollmächtigte Prof. Ulrich Battis schon im vergangenen September für die Allianz pro Schiene erstellt hatte. Danach sind die Testfahrten mit Riesen-Lkw, die über eine Ausnahmeverordnung erlaubt werden, gleich doppelt verfassungswidrig. “Nicht nur die Rechte des Bundestags sind verletzt, sondern auch der Bundesrat hätte gefragt werden müssen”, sagte Flege und erinnerte daran, dass die Mehrheit der Bundesländer und drei Viertel der Deutschen seit Jahren gegen Riesen-Lkw seien.

Sieben Bundesländer unterstützen Test-Fahrten mit überlangen Lastwagen: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen und Bayern. Die Länder Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sprechen sich gegen eine Teilnahme an dem Versuch aus, aber die Verordnung der Bundesregierung genehmigt trotzdem Fahrten durch diese Bundesländer. Insgesamt führen 133 Kilometer Gigaliner-Strecken durch Baden-Württemberg und 144 Kilometer durch Sachsen-Anhalt. Auch Baden-Württemberg ziehe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Zwangsverpflichtung durch den Bund in Erwägung.


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