Wer knallt, muss auch fegen - Innenstadt für Feuerwerk tabu


Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss wieder sauber gemacht werden. Symbolfoto: pixabay
Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss wieder sauber gemacht werden. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Nach einer Gesetzesänderung 2009 gilt in der Wolfenbütteler Innenstadt auch an Silvester ein Verbot für Feuerwerk. Dort wo geböllert werden darf, herrscht anschließende Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter. Darauf weist die Stadt Wolfenbüttel hin.


Mit der im Oktober 2009 geänderten 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Verkauf und die Verwendung von Silvesterfeuerwerk neu geregelt worden. Mit dieser bundesweit geltenden Verordnung ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien) über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch an Silvester und Neujahr nicht nur in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten.

Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Für die Stadt Wolfenbüttel bedeutet diese gesetzliche Neuregelung ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt.

Geldbuße bis zu 50.000 Euro


Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen.

Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss aber auch wieder sauber gemacht werden. Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll. Leider blieb in den vergangenen Jahren jede Menge Dreck nach dem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen. Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter.

Ab dem 2. Januar soll wieder alles sauber sein


Allerdings möchte die Stadtverwaltung niemandem die Freude am Knallen vermiesen. Niemand muss am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen, ab dem 2. Januar jedoch sollten die Straßen und Gehwege spätestens wieder sauber sein.


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