Corona-Ausbruch in Wolfsburger Club: Inhaber stellt Verordnung infrage

Neun Fälle im Wolfsburger Stadtgebiet und über 50 Verdachtsfälle in anderen Städten. Club-Chef Jan Schröder verteidigt seinen "Club Esplanade", nachdem dieser in diesem Zusammenhang in die Schlagzeilen geriet.

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Der Inhaber des Clubs Esplanade stellt die Frage, was eigentlich einen Club ausmacht. (Symbolbild)
Der Inhaber des Clubs Esplanade stellt die Frage, was eigentlich einen Club ausmacht. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Wolfsburg ist Niedersachsens Stadt mit der derzeit höchsten Inzidenz. Das sei zum Teil auch auf eine Party im Wolfsburger Club Esplanade vom 30. Juli zurückzuführen, diesen Namen hat die Stadt auf der Suche nach Kontaktpersonen öffentlich gemacht. Neun bestätigte Infektionen im Stadtgebiet seien demnach darauf zurückzuführen. 50 Verdachtsfälle wurden an andere Gesundheitsämter weiter geleitet. Die Stadt prüft nun sogar, ob der Club überhaupt öffnen durfte. Eigentümer Jan Schroeder wehrt sich nun in einem Gespräch mit regionalHeute.de dagegen, alleiniger "Hotspot" zu sein und äußert Kritik an der Niedersächsischen Corona-Verordnung.


Eingeladen hatte der Club Esplanade zum "Schwarzen Freitag", RnB, Dancehall und Deutschrap bis in die Nacht. Open End auf Wolfsburgs Partymeile. Offenbar trotz der Anweisung, dass Clubs und Diskotheken schließen müssen. "Nach Absprache mit der Stadt Wolfsburg dürfen wir öffnen", schreibt das Lokal in den sozialen Medien neben den allgemeinen Hygieneregeln. Grundlage für die Öffnung sei ein bewährtes Hygienekonzept gewesen: "Als Grundlage dienen uns die 3 G's. Getestet, genesen oder geimpft. Jeder Gast muss seine Bescheinigung vorlegen. Die im Internet kursierenden Fake-Bescheinigungen haben bei uns keinerlei Gültigkeit. Über das Problem der Faketests habe ich das Gesundheitsamt sowie das Ordnungsamt mehrfach informiert." In Kooperation mit "Löwenfitness" habe man sogar eine eigene Teststation auf die Beine gestellt. "Nach Vorlage der Bescheinigungen, beim Sicherheitsdienst, muss sich jeder Gast in die Kontaktlisten eintragen", so Schröder weiter.

Veröffentlicht hatte die Stadt Wolfsburg den Namen des Clubs Esplanade deswegen, da in den Listen zur Kontaktnachverfolgung teilweise die Ankunfts- und Abreisezeiten fehlten. Auch mit den Telefonnummern hätte es Probleme gegeben. Schröder dazu: "Leider ist mir nicht möglich jede Telefonnummer auf ihre Korrektheit zu prüfen, was mir nun vorgeworfen wird. Ebenfalls aus Datenschutzgründen darf ich die Nummern nicht verwenden. Des Weiteren hatte mich niemand auf das Fehlen der Ankunftszeit und die Zeit des Verlassens der Esplanade hingewiesen. Möglichkeiten gab es aufgrund diverser Kontrollen in der Vergangenheit genug."

50 Verdachtsfälle außerhalb von Wolfsburg


Unter den Gästen befand sich eine Person, die erst im Nachhinein positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Der sogenannte "Indexpatient". Dieser verursachte wohl allein im Stadtgebiet Wolfsburg bislang neun Infektionen. Die 50 Verdachtsfälle, die an andere Gesundheitsämter gemeldet wurden, können auch aus Datenschutzgründen nicht nachvollzogen werden. Diese positiven Fällen würden in den Gesundheitsämtern der jeweiligen Heimatstädte- und Kreise der Besucher verbucht, nicht in Wolfsburg. Viele Gäste hätten sich darüber hinaus nicht gemeldet, so die Stadt Wolfsburg.

Öffnung von Clubs und Diskotheken war verboten


Trotz des Hygienekonzepts und der Absprache mit dem Ordnungsamt prüft die Stadt Wolfsburg nun, ob der Club Esplanade überhaupt öffnen durfte. Am 27. Juli verschärfte Gesundheitsministerin Daniela Behrens die Regeln für Bars, Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars. Sie sollten bereits ab einer Inzidenz von 10 schließen (vorher: 35). Wie Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressekonferenz erklärte, seien diese Einrichtungen als Infektionsherde ausgemacht worden. Gerade in den jungen Altersgruppen verbreite sich das Virus. Traditionelle Bars, Kneipen und Restaurants sind von der Schließung nicht betroffen, da dort das Abstand halten besser funktioniere.

Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Schließung von Clubs, Bars und Diskotheken vor genau einer Woche einstweilig außer Vollzug gesetzt, jedoch nicht rückwirkend. "Ob ein Verstoß vorliegt, wird zurzeit geprüft und ebenfalls, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind", so die Stadt Wolfsburg.

Was ist eigentlich ein Club?



Ab wann spricht man von einem Club? Ist es die zehnte bunte Lampe an der Decke oder eine Musikanlage mit zwei Bässen?"

- Jan Schroder, Inhaber Club Esplanade



Schröder sieht in der Formulierung ein Problem: "Das Esplanade ist seit jeher eine Schankwirtschaft. Daher stand einer Öffnung über dem Inzidenzwert von 10 nichts entgegen. Ab wann spricht man von einem Club? Ist es die zehnte bunte Lampe an der Decke oder eine Musikanlage mit zwei Bässen?" Das niedersächsische Gaststättengesetz definiere Clubs oder Diskotheken nicht. Tatsache: Das Wort "Club" kommt im Niedersächsischen Gaststättengesetz nicht einmal vor. "Sämtliche Kneipen unserer Kneipenmeile arbeiten mit DJs bis spät in die Nacht hinein", fügt Schröder hinzu.

Ein "Hotspot" wie jeder Andere


Erst wegen Problemen bei der Kontaktnachverfolgung war der Club Esplanade überhaupt in die Schlagzeilen geraten. Schröder hebt hervor, dass er die Impfaufrufe der Stadt unterstütze, er habe sogar ein privates Facebook-Video dazu gedreht. Weiter bekräftigt der Esplanade-Chef: "Alle positiv Getesteten waren vorher in verschiedenen anderen Bars in Wolfsburg unterwegs in denen Kontaktverfolgung oder andere Parameter der Verordnung anscheinend keine Rolle spielen. Weder die drei G's, noch Abstand oder Masken. Alles auf die Esplanade abzustellen ist nicht richtig!" Letzlich sei das Esplanade, wenn überhaupt, nur in Zusammenhang mit anderen Lokalitäten zu nennen. "Keinesfalls ist sie alleiniger Verursacher, beziehungsweise 'Hotspot', wie ich der heutigen Presse leider entnehmen musste."


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