Kleingärten geeignet für Ausgleichsmaßnahmen? Fraktionen haken nach


Symbolfoto: Archiv
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Wolfsburg. Zwei Fliegen mit einer Klappe wollen jetzt die Mitglieder der SPD-, CDU- und PUG-Fraktion sowie von Linken & Piraten und Bündnis 90/Die Grünen schlagen. Gemeinsam stellen sie den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, inwieweit bei der Entwicklung neuer Baugebiete durch die Schaffung von Kleingartenanlagen die gesetzlichen Anforderungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfüllt werden.


„Es muss geklärt werden, ob Eingriffe nach Bundesnaturschutzgesetz im Einzelfall auch durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Kleingärten oder durch Anlage neuer Kleingartenanlagen zulässig sind“, erläutert Antrags-Initiator und SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Bachmann. Dabei soll nach Ansicht der Antragsteller einerseits planerisch berücksichtigt werden, dass Kleingärten insbesondere für Mieter in verdichteten Stadtquartieren das Bedürfnis nach Aufenthalt und Betätigung in der Natur befriedigen. Und Bastian Zimmermann von der Fraktion „Linke & Piraten“ ergänzt: „Andererseits wird mit dem Antrag auf die Regelung des Bundeskleingartengesetzes Bezug genommen, wonach die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden sollen. Auch die Gemeinschaftsanlagen im Kleingärtenverein können ökologisch hochwertig angelegt werden.“

Ziel des Antrages ist es laut der Antragsteller durch neue Kleingartenanlagen den städtischen Entwicklungs- und Pflegeaufwand bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen reduzieren.


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