Maskenpflicht und Testung: Stadt verlängert Allgemeinverfügungen

Alle Regelungen sind nunmehr bis zum 10. Februar 2022 befristet.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg reagiert auf die voranschreitende Ausbreitung der Omikronvariante und verlängert die Allgemeinverfügungen zum Tragen einer FFP2-Maske, KN 95 beziehungsweise eines gleichwertigen Schutzniveaus auf Wochenmärkten sowie bei angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen. Weiterhin wird die Testpflicht für Mitarbeitende in Kindertagesstätten verlängert. Alle Regelungen sind nunmehr bis zum 10. Februar 2022 befristet.



Die Omikronvariante wird vom Robert-Koch-Institut als "sehr beunruhigend" bewertet. Die Anzahl der Nachweise der Omikronvariante steigt bundesweit und auch in Wolfsburg kontinuierlich an. Sie ist deutlich übertragbarer als die bisherigen Varianten des SARS-CoV-2 Virus. Erste Hinweise deuten auf eine reduzierte Effektivität und Dauer des Impfschutzes gegen die Omikronvariante. Die 7-Tage-Inzidenz für Wolfsburg liegt zudem am 12. Januar 2022 bei 450,6.

Oberbürgermeister Dennis Weilmann: "Die Ausbreitung der Omikronvariante betrachten wir natürlich sehr genau. Wir müssen dabei leider feststellen, dass ein Großteil der Neuinfektionen in Wolfsburg auf diese Virusvariante zurückzuführen ist. Die Verlängerung der Maßnahmen ist daher nur folgerichtig und schließt sich auch den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Freitag an."


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