Wolfsburg. Der Entwurf des Bebauungsplans Südlich der Sandkrugstraße in den Ortsteilen Reislingen und Neuhaus soll nun öffentlich ausgelegt werden. Ziel der Planung sei es, die städtebauliche Neuordnung von bislang überwiegend gewerblich genutzter Flächen und die Entwicklung eines attraktiven, durchgrünten Wohngebiets. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wolfsburg im Juni, heißt es in einer Mitteilung der Stadt am heutigen Montag.
„Bezahlbarer Wohnraum ist nach wie vor eines unserer wichtigsten Themen. Mit diesem Baugebiet schaffen wir ein neues Quartier mit vielfältigem Wohnangebot in toller Lage“, sagt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Gleichzeitig wollen wir mit dem Quartier in Reislingen einen neuen städtebaulichen Akzent setzen. Dabei orientieren wir uns klar an der Struktur vor Ort und setzen auf einen integrativen Ansatz für die Gebäudestrukturen“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.
Voraussetzungen werden geschaffen
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dringend benötigte Wohnbauflächen bereitzustellen und gleichzeitig eine neue städtebauliche Mitte für Reislingen zu entwickeln. Die Planung orientiert sich an den Zielen der 2024 beschlossenen städtischen Wohnungsmarktstrategie.
Vorgesehen ist eine ortsverträgliche Mischung unterschiedlicher Gebäudetypen, die sich an der dörflich geprägten Struktur Reislingens orientiert. Der Schwerpunkt liegt auf verdichtetem Eigenheimbau. Großvolumiger Geschosswohnungsbau soll nur in begrenztem Umfang ermöglicht werden.
Das rund 11,8 Hektar große Plangebiet umfasst neben den künftigen Bauflächen auch Flächen für Regenwasserretention sowie Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Gebiet südlich des historischen Ortskerns von Reislingen wurde bis Mitte der 2010er-Jahre überwiegend gewerblich genutzt.
Auch Flächennutzungsplan wird angepasst
Parallel passt die Stadtverwaltung den Flächennutzungsplan 2020plus im Bereich Reislingen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort an. Vorgesehen ist, westlich der Zollstraße auf einen Teil der ursprünglich geplanten Wohnbauflächen zu verzichten und stattdessen Grünflächen auszuweisen. Hintergrund sind festgestellte Altlasten sowie ökologisch wertvolle Ruderalwaldflächen, deren Sanierung und Entwicklung für den Wohnungsbau wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Gleichzeitig soll nordöstlich der Sandkrugkreuzung eine bestehende gewerbliche Nutzung dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Die ursprünglich angestrebte Rückführung der Fläche in die Landwirtschaft wird indes nicht mehr weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Bedarfs an Gewerbeflächen soll der Standort für die lokale Wirtschaft erhalten bleiben. Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird nun öffentlich ausgelegt.

