Professor Rolf Schnellecke erhält Verdienstkreuz

Der ehemalige Oberbürgermeister wurde für sein langjähriges Engagement ausgezeichnet.

Bundesverdienstkreuz für Prof. Rolf Schnellecke, Ehrung im Gartensaal des Schloss Wolfsburg.
Bundesverdienstkreuz für Prof. Rolf Schnellecke, Ehrung im Gartensaal des Schloss Wolfsburg. | Foto: Stadt Wolfsburg

Wolfsburg. Professor Rolf Schnellecke wurde das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. In einer festlichen Zeremonie im Gartensaal des Schlosses Wolfsburg übergab Oberbürgermeister Dennis Weilmann die ehrenvolle Auszeichnung. Schnellecke – von 2001 bis 2011 selbst Oberbürgermeister Wolfsburgs – wurde für sein langjähriges Engagement ausgezeichnet. Dies teilte die Stadt mit.



Schnellecke, der seit 2014 Ehrenbürger Wolfsburgs ist, hat insbesondere durch seine unternehmerischen Fähigkeiten und sein Wirken im Stiftungswesen hervorragende Verdienste erworben. Darüber hinaus hat er das Gesicht des heutigen Wolfsburgs durch zentrale Entscheidungen maßgeblich mitgeprägt.

„Es ist mir eine ganz besondere Ehre, Professor Rolf Schnellecke das Verdienstkreuz am Bande übergeben zu dürfen“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Er hat diese Auszeichnung absolut verdient. Als gebürtiger Wolfsburger hat er unsere Stadt über Jahrzehnte sowohl als Unternehmer als auch als Stadtoberhaupt nachhaltig geprägt. Sein langjähriges Engagement hat unsere Stiftungslandschaft maßgeblich mitgestaltet und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt gefördert. Seine Leistungen waren und sind eine Inspiration für viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger.“

Er prägte das Gesicht Wolfsburgs


1995 wurde Rolf Schnellecke zum Oberstadtdirektor Wolfsburgs berufen. Nach der Einführung der sogenannten „Eingleisigkeit“ in Niedersachsen – durch eine Kommunalreform wurden die Aufgaben der Verwaltungsleitung (bis dahin Oberstadtdirektor) und der politischen Repräsentation im Amt des Oberbürgermeisters gebündelt – war er zudem Wolfsburgers Oberbürgermeister. Durch eine Verwaltungsreform wurden alte Strukturen aufgebrochen und die Stadt Wolfsburg zu einem effizienten und bürgernahen Dienstleistungsbetrieb umgebaut.

Zudem prägte Professor Schnellecke durch wegweisende Entscheidungen das heutige Gesicht Wolfsburgs wesentlich mit. Zu nennen sind hier beispielsweise die Eröffnung der Autostadt, des Badelandes, der Eisarena, dem phaeno, dem Kunstmuseum, der Volkswagen Arena, der City-Galerie und der Designer Outlets Wolfsburg – die allesamt in Schnelleckes Amtszeiten fallen. Daneben wurden neue Wohngebiete ausgewiesen, Bildungseinrichtungen ausgebaut und die Wolfsburg AG als Tochterfirma von Stadt und Volkswagen gegründet. Ein ganz besonderes Ereignis – dass Wolfsburg weit über die eigenen Stadtgrenzen hinaus bekannt machte – war die 2003 als Marketingaktion durchgeführte Umbenennung der Stadt in „Golfsburg“ – anlässlich der Markteinführung des Volkswagen Golf V.

Menschen helfen


Bereits im Jahr 2000 gründete Rolf Schnellecke gemeinsam mit seiner Mutter die Margarete-Schnellecke-Stiftung, die den Zweck hat, gesundheitlich oder wirtschaftlich bedürftige Personen – insbesondere kranke und alte Menschen mit Behinderung – zu unterstützen. Daneben ist er seit 2012 Mitglied des Stiftungsrates der Werker-Stiftung, seit 2006 Mitglied des Stiftungskuratoriums der Carl und Marisa Hahn-Stiftung und war von 1997 bis 2011 Mitglied des Stiftungskuratoriums der Kunststiftung Volkswagen. Außerdem ist Professor Schnellecke Gründungsmitglied der Bürgerstiftung und des Internationalen Freundeskreis Wolfsburg, welche beide 2006 ins Leben gerufen wurden.

Des Weiteren ist Rolf Schnellecke auch als Unternehmer bekannt. 1968 gründete er seine Firma Schnellecke Group, die heute mit über 17.000 Mitarbeitenden an über 70 Standorten weltweit tätig ist. 2014 ist Schnellecke zum Ehrenbürger Wolfsburgs ernannt worden und steht damit in einer Reihe mit Wolfsburger Persönlichkeiten wie unter anderem Prof. Dr. Heinrich Nordhoff, Prof. Dr. Ferdinand Piëch, Ingrid Eckel oder Heinrich Heidersberger. Dabei ist das Ehrenbürgerrecht die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde vergeben kann.


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