Trinity-Mahnwache: So hat das Verwaltungsgericht entschieden

Die Stadt Wolfsburg hatte den Protestlern mehrere Auflagen erteilt. Unter anderem darf die Mahnwache nicht direkt auf dem Baugrundstück stattfinden. Dagegen wurde ein Eilantrag gestellt.

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Auf diesem Acker soll das Trinity-Werk entstehen.
Auf diesem Acker soll das Trinity-Werk entstehen. | Foto: Thomas Stödter

Wolfsburg. Wie berichtet, sollte am Donnerstag eine Dauermahnwache gegen das von Volkswagen geplante Trinity-Werk auf einem Gelände in Warmenau starten. Die Stadt erteilte allerdings unter anderem die Auflage, dass die Mahnwache nicht direkt auf dem Baugrundstück abgehalten werden dürfe. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte diese Ansicht. In anderen Punkten gab das Gericht dem Eilantrag der Gruppe "Stop Trinity" aber Recht.



"Der Eilantrag gegen die Auflagen der Stadt Wolfsburg wurde hinsichtlich der örtlichen Verlegung der Mahnwache abgelehnt", berichtet Dr. Torsten Baumgarten, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Braunschweig, im Gespräch mit regionalHeute.de. Die Anordnung sei aus Sicht des Gerichtes rechtmäßig, da durch die Mahnwache tatsächlich vorbereitende Baumaßnahmen wie das Errichten von Zäunen be- oder verhindert werden könnten. Zudem sei die Mahnwache auch auf dem neu ausgewiesenen Feld gut sichtbar, so Baumgarten.

Keine Plakate an Bäumen


In einem weiteren Punkt gab das Gericht der Ansicht der Stadt Recht. So dürfen die Protestierer keine Plakate an Bäumen befestigen. Bäume könnten hierdurch beschädigt werden, so das Gericht. Zudem sei es den Veranstaltern zuzumuten, selber Vorrichtungen für das Anbringen von Plakaten mitzubringen.

Keine ersichtlichen Gründe für Auflagen


In zwei Punkten gab das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Gruppe statt. So sei die Forderung der Stadt, Sicht- und Lärmschutzwände um die Mahnwache zu errichten, rechtswidrig. Zum einen gebe es hierfür keine ersichtlichen Gründe, zum anderen würde hierdurch die Wahrnehmung erheblich eingeschränkt. Der Sinn einer Demonstration sei es ja gerade, gesehen und gehört zu werden, betont Dr. Baumgarten.


Auch das städtische Verbot von Bodenverankerungen wurde gekippt. Auch hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Für das Aufbauen von Zelten seien Bodenverankerungen erforderlich, so das Gericht.

Seitens der Gruppe "Stop Trinity" sei gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt worden, berichtet Dr. Baumgarten. Seitens der Stadt Wolfsburg sei so ein Schritt nicht bekannt.


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