Zu viel Alkohol getrunken, um Fahrrad zu fahren

von aktuell24cm


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Kurz nach Verlassen der Dienststelle fiel einer Polizeistreife, am Samstag um 00:44 Uhr auf der Heßlinger Straße, ein Radfahrer auf, der sein Handy bediente und deutlich in Schlangenlinien fuhr.


Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Da ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,48 Promille ergab, wurde dem 29-jährigen Mann aus Meine anschließend auf der Dienststelle durch einen Arzt Blut entnommen. Ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Rad untersagt. Knapp drei Stunden später wurde derselbe Mann vom Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn gemeldet, da er den Bahnhof nicht verlassen wollte und auf Ansprache aggressiv reagierte. Zur Durchsetzung des Platzverweises und Verhinderung weiterer Straftaten wurde er schließlich dem Polizeigewahrsam zugeführt. Fahrradfahren mit 1,6 und mehr Promille Alkohol im Blut stellt eine Straftat nach §316 StGB dar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitzentzug bis zu einem Jahr geahndet.


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