2G+: Das ändert sich ab heute

Auch Geimpfte und Genesene müssen sich jetzt testen lassen, um viele öffentliche und private Einrichtungen betreten zu können.

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Für viele Aktivitäten des täglichen Lebens werden ab Mittwoch auch für Geimpfte wieder Schnell- oder PCR-Tests fällig. Symbolbild.
Für viele Aktivitäten des täglichen Lebens werden ab Mittwoch auch für Geimpfte wieder Schnell- oder PCR-Tests fällig. Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Die Zahl der Menschen, die wegen ihrer COVID-19-Erkrankung in die Krankenhäuser Niedersachsens eingewiesen werden, steigt kontinuierlich weiter. Die 7-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen je 100.000 Einwohner lag am Montag bei 7,4 und damit seit sechs Tagen über dem Schwellenwert von 6 der niedersächsischen Corona-Verordnung. Da die Inzidenz bei den Neuinfektionen zusätzlich fast überall im Land über 100 liegt, gilt ab heute Warnstufe 2 und 2G+ für viele öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. regionalHeute.de erklärt, was das im Detail bedeutet.


Wenn der Leitwert "Hospitalisierung" im Land über 6 liegt und die Zahl der Neuinfizierten in den Kommunen eine Inzidenz von 100 ebenfalls an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, tritt nach der aktuellen Coronaverordnung in den ensprechenden Kommunen Warnstufe 2 in Kraft. Da das in allen Städten und Kreisen der Region gegeben ist und es auch landesweit nur wenige Ausnahmen gibt, gelten entsprechende Verschärfungen der Corona-Regeln ab Mittwoch. In Einrichtungen mit 2G oder 3G-Regelung gilt damit vereinfacht gesprochen ab Mittwoch 2G+. Ungeimpfte erhalten generell keinen Zutritt mehr zu diesen Einrichtungen. Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen Test vorweisen, der durch eine zertifizierte Teststelle durchgeführt wurde. Schnelltests behalten ihre Gültigkeit 24 Stunden. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Selbsttests reichen nur in bestimmten Fällen aus, etwa am Arbeitsplatz. Dort müssen sie von einer befähigten Person beaufsichtigt und bestätigt werden.


Hier gilt 2G+


2G+ gilt ab dem 1. Dezember bei allen Veranstaltungen in Kultur-, Sport-, und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Gastronomiebetrieben, sowie in Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen. Auch Weihnachtsmärkte sind betroffen. Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es beim Besuch von Clubs, Diskotheken und Shisha Bars nicht mehr.

Verschärfte Maskenpflicht


In allen Innenbereichen reichen normale OP-Masken nicht mehr aus. Die medizinische FFP-2 Maske wird Pflicht. Für Kinder unter 14 Jahren reicht jedoch auch eine Stoffmaske. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Pflicht zum Tragen von FFP-2 Masken gilt darüber hinaus auch auf Weihnachtsmärkten.

Kontaktbeschränkungen sind zurück


In Innenräumen dürfen sich auch im Privaten künftig nicht mehr als 15 Personen treffen, es sei denn, die 2G+ Regel wird angewendet. In Außenbereichen gibt es eine ähnliche Beschränkung. Hier dürfen sich nur mehr als 15 Personen treffen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Ein Test ist dann nicht erforderlich.

Tägliche Tests für viele Beschäftigte


Beschäftigte auf Veranstaltungen, Weihnachtsmärkten oder Messen müssen sich nach der aktuellen Verordnung täglich auf das Coronavirus testen lassen, sofern sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Vorher mussten sich diese Personengruppen zweimal wöchentlich testen lassen. Seit dem 24. November gilt in Betrieben bereits eine 3G-Regel. Wenn Beschäftigte in diesen Betrieben nicht geimpft oder genesen sind, beziehungsweise ihren Impf- oder Genesenenstatus gegenüber dem Arbeitgeber nicht preisgeben wollen, müssen sie sich täglich testen lassen. Wenn die Tests nicht vom Betrieb gestellt werden, muss dies ebenfalls an einer Teststelle erfolgen.

ÖPNV


Im öffentlichen Personennahverkehr gilt seit vergangener Woche die 3G-Regel, sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Hier ändert sich ansonsten nichts.

Keine Regeln für den Einzelhandel


Die 2G+-Regel gilt grundsätzlich in allen öffentlichen Innenbereichen. In Außenbereichen gilt weiter 2G. Ausnahmen sind Weihnachtsmärkte, wo flächendeckend 2G+ gilt und Messen, die weiter unter der 3G-Regelung abgehalten werden können. Komplett ausgespart von den Regelungen ist der Bereich des Einzelhandels. Das Land Niedersachsen begründete diesen Schritt in einer Pressekonferenz damit, dass man ansonsten wieder definieren müsste, was eigentlich zur Grundversorgung gehört - ähnlich wie im Jahr 2020, wo Bau- und Gartenmärkte teils offen, teils geschlossen waren.

Hier gibt es Impfungen


In vielen Städten und Kreisen gibt es derzeit mobile wie stationäre Impfangebote, die ohne Anmeldung wahrgenommen werden können. Lediglich ein Personalausweis und - falls vorhanden - der Impfpass müssen mitgenommen werden. regionalHeute.de hat hier eine Übersicht zusammengestellt, wo und wann die Impfangebote stattfinden. Die Übersicht wird mehrmals täglich aktualisiert.

Hier gibt es Schnelltests


Zertifizierte Schnelltests können in Arztpraxen, sowie in vielen Apotheken durchgeführt werden. Weiterhin betreiben viele Städte und Kreise - meistens durch externe Dienstleister wie das DRK - auch Testzentren. In Kooperation mit der Corona-Warn-App ist diese Karte vieler Testmöglichkeiten entstanden. Alle Testmöglichkeiten sind dort jedoch nicht gelistet.


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