Bartsch: Fixierung auf AfD und Höcke ist falsch

Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch hat Bürger zur Unterzeichnung einer Petition zum Entzug der Grundrechte des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aufgerufen, von den Parteien aber eine politische Auseinandersetzung verlangt.

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Dietmar Bartsch (Archiv)
Dietmar Bartsch (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch hat Bürger zur Unterzeichnung einer Petition zum Entzug der Grundrechte des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aufgerufen, von den Parteien aber eine politische Auseinandersetzung verlangt. "Diese Petition aus der Mitte der Gesellschaft ist begrüßens- und unterstützenswert und ich wünsche mir, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese unterzeichnen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagausgaben).


Auch die Anzahl der Unterzeichnenden werde über den Erfolg der Petition entscheiden. In einer vor zwei Monaten auf der Petitionsplattform des Kampagnennetzwerks Campact veröffentlichten Petition heißt es: "Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt."

Bis zum Wochenende hatten die Petition mehr als 660.000 Menschen unterzeichnet. Er selbst habe sie nicht unterschrieben, sagte Bartsch. "Wir Politiker müssen die politische Auseinandersetzung führen", begründete er. In Thüringen müsse deutlich gemacht werden, dass nach der Landtagswahl im September entweder Bodo Ramelow von den Linken Ministerpräsident bleibe oder der CDU-Politiker Mario Voigt das Amt übernehme, sagte Bartsch.

"Die permanente Fixierung auf die AfD und Höcke erachte ich als falsch." Einen Antrag auf Entziehung der Grundrechte können laut Gesetz nur Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen. Bürger können nur an die Staatsorgane appellieren, diesen Weg zu gehen. Laut Grundgesetz können politisch relevante Grundrechte - Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit - entzogen werden. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem vorgesehen, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden können.

Bisher gab es nur vier Anträge auf Entzug von Grundrechten, alle wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.


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