Braunschweig beschränkt Kontakt zu Corona-Infizierten

Das Gesundheitsamt ändert seine Vorgehensweise bei Corona-Infektionsfällen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Mit Stichtag des morgigen Dienstags stellt das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig sein Verfahren zu Kontakt von Infizierten und Ausstellung von Quarantänebescheiden um. Ab dem morgigen 18. Oktober werden Corona-Infizierte, deren PCR-Test dem Gesundheitsamt gemeldet wird, nicht mehr angerufen oder angeschrieben. Zudem erhalten nur noch asymptomatische Infizierte, die sich selbst beim Gesundheitsamt melden, einen Quarantänebescheid, wenn sie diesen etwa für ihren Arbeitgeber benötigen. Genesenenbescheide werden ebenfalls nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Für alle per PCR getesteten Personen gilt, dass die Genesenenbescheide bei Apotheken erhältlich sind. Dazu wird der jeweilige PCR Befund benötigt. Dies teilt die Stadt mit.



Bisher hatte das Gesundheitsamt alle Menschen, deren Infektion von den PCR-Teststellen gemeldet wird, angerufen oder angeschrieben, um über die Quarantäneverpflichtung zu informieren. Dazu ist das Gesundheitsamt bereits seit längerem gemäß Landesverordnung nicht mehr verpflichtet, viele anderen Kommunen haben von diesem Verfahren bereits Abstand genommen. Die Quarantänepflicht bei positivem PCR-Test gilt bereits seit längerem auch ohne eigene Anordnung der Gesundheitsbehörde, und über die Monate dürfte dies generell bekannt sein. Daher wird auch das Braunschweiger Gesundheitsamt darauf ab sofort verzichten, um die personellen Kapazitäten angesichts wieder steigender Infektionszahlen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten zu konzentrieren.

Wird in der Regel nicht benötigt


Zum anderen haben bisher alle Menschen, deren Infektion über einen PCR-Test nachgewiesen wurde, einen Quarantänebescheid sowie einen Genesenennachweis erhalten. In der Praxis wird bei symptomatischen Infizierten der Quarantänebescheid nicht benötigt, da die Arbeitgeber in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt erbeten, um weiter das Gehalt zu zahlen. Lediglich diejenigen, die asymptomatisch sind, bei denen jedoch eine berufliche Tätigkeit im Homeoffice nicht in Frage kommt, benötigen den Quarantänebescheid, da in diesem Fall das Land den Arbeitgeber für den Arbeitsausfall entschädigt.

Dieser Personenkreis wird gebeten, künftig beim Gesundheitsamt anzurufen unter 470-7224. Die Nummer ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag bis 14 Uhr.


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