Brut- und Setzzeit: Leinenzwang für Hunde ab 1. April


Ab 1. April müssen Hunde wieder an die Leine genommen werden. Symbolbild: Nick Wenkel
Ab 1. April müssen Hunde wieder an die Leine genommen werden. Symbolbild: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist auf folgende Regelungen für das Ausführen von Hunden hin: In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) muss jeder Hund in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit er nicht streunt oder wildert.


Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Die freie Landschaft bestehe aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen seien auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Zur freien Landschaft gehören zum Beispiel der Westteil des Richmondparks, Ölpersee (außer Liegewiese Nordseite), Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.

Hier können Hunde frei laufen


Ausnahmen bestünden auf der sogenannten Hundewiese des Franzschen Feldes und südlich der Volkswagenhalle zwischen Theodor-Heuß-Straße, Oker und Eisenbütteler Straße. Nicht zur freien Landschaft gehören für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege; Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Ganzjähriger Leinenzwang


Ganzjähriger Leinenzwang für Hunde gelte in den Natur- und Landschaftschutzgebieten "Riddagshausen" (nördlich der Bahnlinie und ebenso in dem von Bahngleisen eingeschlossenen Bereich westlich der Ebertallee), "Lammer Holz", "Braunschweiger Oker Aue" und dem größten Teil des "Schapener Forst".

Dasselbe gelte für die öffentlichen Anlagen Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg, Inselwallpark, Löwenwall (Grünanlage), Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg, Richmond-Park – Ostteil, Museumspark, Theaterpark und Viewegs Garten.

Ergänzend zum generellen Leinenzwang im Heidbergpark während der Brut- und Setzzeit gelte für den Bereich der Liegewiesen und Sandbereiche in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September ein Betretungsverbot für Hunde. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen würden Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden könnten. Die Einhaltung des Leinenzwangs werde vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.


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