Berlin/Wolfenbüttel. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp. Demnach ist es Ermittlern nun auch außerhalb der Terrorbekämpfung möglich, persönliche Daten zu verarbeiten. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Müller die richtige Maßnahme, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Ermittelt werden die Daten laut Angaben der Bundesregierung vor der Verschlüsselung und nach dem Entschlüsseln der Applikation. Die Verschlüsselung an sich soll dabei nicht angegriffen werden. Erlaubt war die Datenermittlung zuvor bereits zur Terrorbekämpfung. Nun kommen auch Straftaten wie Steuerdelikten, Computerbetrug, Mord und Totschlag.
Müller: „Klare Rechtsgrundlage geschaffen"
Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Müller begrüßt das Gesetz, ist aber gleichzeitig der Überzeugung, dass ein Eingriff nur dann erfolgen soll, wenn ein Verdacht begründet ist. Er erklärt gegenüber regionalHeute.de: „Die Behörden müssen wissen, was Kriminelle und Terroristen planen, um Verbrechen oder Anschläge zu verhindern. So können wir Tätern auf die Spur kommen und geraten im Wettlauf mit ihnen nicht ins Hintertreffen. Wichtig ist, dass wir eine klare Rechtsgrundlage geschaffen haben und ein gezielter Eingriff nur dann möglich ist, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer schweren Straftat sind.“
„Kriminelle gehen mit der Zeit"
Gleichzeitig erinnerte Müller an die fortschreitende Technologie und die Schwierigkeiten, auf die die Bundesregierung dadurch trifft. „Kriminelle gehen mit der Zeit und nutzen die neuen technischen Möglichkeiten der Kommunikation wie Messengerdienste. Das machte die Strafverfolgung bisher schwierig", betont er gegenüber regionalHeute.de. Um hier eine höhere Schlagkraft zu erreichen, müssten die neuen Formen der Kommunikation genauso erfasst werden wie herkömmliche Telefonate.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carola Reimann hat bisher nicht gegenüber regionalHeute.de geäußert. Ihre Stellungnahme wird gegebenenfalls nachgereicht.
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